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Impfstoff gegen Blauzunge muss für alle reichen

Der im kommenden Jahr zu erwartende Impfstoff gegen die sogenannte Blauzungenkrankheit müsse zumindest auf freiwilliger Basis allen wiederkäuerhaltenden Betrieben in Nordrhein-Westfalen zur Verfügung gestellt werden.

Lesezeit: 1 Minuten

Das hat der Fachausschuss Rinder des Rheinischen Landwirtschafts-Verbandes (RLV) auf seiner jüngsten Sitzung am Montag vergangener Woche in Bonn gefordert. Zudem sprach sich das Gremium dafür aus, mit Blick auf die Möglichkeit einer verpflichtenden Impfung Aspekte der EU-Kofinanzierung wie auch das Vorgehen anderer EU-Mitgliedstaaten zu berücksichtigen. Wie der Ausschussvorsitzende Johannes Frizen hervorhob, hat sich die 2006 erstmals im Dreiländereck Deutschland, Belgien, Niederlande aufgetretene Krankheit dramatisch ausgebreitet. Inzwischen seien bundesweit rund 16 000 Betriebe betroffen, davon mehr als die Hälfte in Nordrhein-Westfalen. Auch bei Rindern nehme die Zahl der durch die Krankheit verursachten Todesfälle zu. Hinzu kämen erhebliche wirtschaftliche Schäden durch Leistungseinbrüche, vermehrtes Umrindern sowie gestiegene Tierarzt- und Arzneimittelkosten. Aufgrund der Belastung der Betriebe durch die Blauzungenkrankheit sprach sich der Fachausschuss dafür aus, die geplante Zwangsbekämpfung der Bovinen Virus-Diarrhoe (BVD) um mindestens zwei Jahre zu verschieben. Dies gilt nach Auffassung des Gremiums umso mehr, als die BVD-Bekämpfung allein über ein halbwegs praxisgerechtes Ohrstanzverfahren zu schultern sei. Nicht zuletzt aus organisatorischen und logistischen Gründen bestünden jedoch erhebliche Zweifel, dass das Ohrstanzverfahren zum jetzigen Zeitpunkt optimal einsetzbar sei. (5.11.07)

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