Union und SPD streiten weiter über eine Neufassung des Bundeswaldgesetzes. Nach einer Anhörung des Ernährungsausschuss über die Notwendigkeit einer Gesetzesnovelle warfen sich die Koalitionspartner vergangene Woche gegenseitig vor, die erforderlichen Änderungen zu blockieren. Der Streit entzündet sich an der Frage, ob in das Bundeswaldgesetz eine Definition der "guten fachlichen Praxis" aufgenommen werden sollte. Während der agrarpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Bleser, und ihr zuständiger Berichterstatter Dr. Hans-Heinrich Jordan dafür keinen Bedarf sehen und befürchten, eine bundesweite Regelung führe lediglich zu mehr Bürokratie, hält die SPD die Festschreibung grundlegender Ziele im Bundeswaldgesetz für unerlässlich, um langfristig einen wirksamen Schutz der Wälder zu sichern. Man werde die Forderung nach Aufnahme der Zielstellung einer guten fachlichen Praxis "nachdrücklich aufrechterhalten", kündigten SPD-Agrarsprecherin Waltraud Wolff und der Berichterstatter Dr. Gerhard Botz an. Einvernehmen herrscht hingegen in einer Reihe anderer Punkte. So sind beide Fraktionen für eine Neudefinition des Waldbegriffs, um klarzustellen, dass Kurzumtriebsplantagen und Agroforstflächen kein Wald, sondern landwirtschaftliche Flächen sind. Daneben sprechen sich beide Seiten dafür aus, die Verkehrssicherungspflicht für Waldbesitzer einzuschränken, um deren Haftungsrisiken zu begrenzen. Schließlich ist man sich einig, das Aufgabenspektrum von Forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen zu erweitern und ihren Mitgliedern die Möglichkeit des Holzverkaufs einzuräumen. Die Opposition rief die Große Koalition dazu auf, ihren Streit beizulegen, um den Weg für eine dringend erforderliche Anpassung des Bundeswaldgesetzes freizumachen.
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