"Die Bodenreform in Ostdeutschland ist unantastbar. Wer daran rüttelt, wird Sturm ernten" Diese Worte fand Mecklenburg-Vorpommerns Agrarminister Dr. Till Backhaus am Donnerstag in der Landtagsdebatte über einen Antrag der Fraktion DIE LINKE. Diese hatte sich gegen eine Revision der Ergebnisse der Bodenreform ausgesprochen. "Der Versuch der Linken, mit den Ängsten der Menschen zu spielen, ist unredlich. Jeder, der sich auskennt weiß, dass die Zeit über das Thema Bodenreform hinweggegangen ist", wies Backhaus den Antrag zurück. Gleichzeitig kritisierte er den Koalitionsvertrag der schwarz-gelben Bundesregierung, der "Verbesserungen beim Flächenerwerbsänderungsgesetz im Sinne der Alteigentümer" durchsetzen will. "Eine Revision der Bodenreform ist schon deshalb nicht möglich, weil der Bund nie über alle Flächen der Bodenreform verfügt hat. Allein in Mecklenburg-Vorpommern waren von den im Rahmen der Bodenreform enteigneten rund 1 Mio. ha landwirtschaftlicher Nutzfläche schon zum Zeitpunkt der Wiedervereinigung rund ein Drittel in den Händen privater Eigentümer. Ein weiterer Anteil wurde im Rahmen der Vermögenszuordnung an öffentliche Gebietskörperschaften und private Restitutionsberechtigte zurückgegeben. Damit sei praktisch die Hälfte der Bodenreformflächen schon weg gewesen, bevor es überhaupt etwas zu verteilen gegeben habe, so der Minister. "Und von denjenigen Flächen, die der Treuhand zur Privatisierung übertragen wurden, sind in Mecklenburg-Vorpommern bis heute rund 340 000 ha veräußert worden", argumentierte der Minister. Lediglich rund 150 000 ha landwirtschaftliche Nutzfläche und 18 000 ha Wald seien noch nicht endgültig vergeben. Davon seien jedoch bereits 20 000 ha mit Erwerbsansprüchen nach EALG belegt. "Wieder einmal werden die wirklichen Belange der ostdeutschen Landwirtschaft völlig ausgeblendet. Eine Gruppe von Flächenerwerbsberechtigten soll bevorzugt werden", kritisierte der Backhaus. Er forderte die Bundesregierung auf, zügig das vereinbarte Gespräch zum weiteren Privatisierungsweg durchzuführen.
Aussetzung der Verkehrswertprivatisierung Übertragung der Grundsätze der Kaufpreisermittlung bei EALG-Verkäufen auf Verkehrswertverkäufe Streichung der 50%-Eigentumsgrenze an der Betriebsfläche bei Direktverkäufen Verpachtung auf ortsüblichem Niveau statt einseitiger Orientierung an BVVG-Ausschreibungsergebnissen generelle Weiterverpachtung von BVVG-Flächen an bisherige Pächter bis 300 ha