Das haben Umweltministerin Margit Conrad und Landwirtschaftsminister Hendrik Hering gestern in Mainz mitgeteilt. Neueinsteiger sowie Teilnehmer, deren Verträge im Jahr 2008 auslaufen, können in dieser Zeit Anträge für die Steil- und Steilstlagenförderung, den ökologischen Landbau und die umweltschonende Grünlandbewirtschaftung im Unternehmen stellen. Auch für die einzelflächenbezogenen Maßnahmen von PAULa wie die Anlage von Saum- und Bandstrukturen, das Mulchverfahren im Ackerbau, die einzelflächenbezogene Umwandlung von Acker- in Dauergrünland und das Alternative Pflanzenschutzverfahren werden Anträge entgegen genommen. Der Minister betonte, dass das vielfältige Angebot von einzelflächenbezogenen Maßnahmen in einem ausgewogenen Verhältnis zum ökologischen Anbau stehe.
Das Antragsverfahren werde zudem für alle Programmteile des Umweltministeriums eröffnet, d.h. für die Vertragsnaturschutzprogramme Grünland, Acker, Streuobst und Weinberg. Hier können sowohl bestehende Verpflichtungen verlängert als auch Neuanträge gestellt werden, erläuterte Ministerin Conrad. Bei Neuanträgen wird die Gebietskulisse für den Vertragsnaturschutz im Grünland und im Streuobstbereich eingeschränkt. Das Vertragsnaturschutzprogramm Acker unterliegt dagegen keiner räumlichen Einschränkung. Alle Flächen müssen entsprechend der Begutachtung der PAULa-Berater naturschutzfachlich geeignet sein. Unabhängig von den Einschränkungen bei der Gebietskulisse werden Anträge von den "Partnerbetrieben Naturschutz" berücksichtigt.
Neben den bewährten, schon im FUL verankerten Maßnahmen werden im Bereich des Umweltministeriums die Fördermaßnahmen "Mähwiesen und Weiden", "Umwandlung von Ackerland in artenreiches Grünland", "Lebensraum Acker" und "Neuanlage Roter Weinbergspfirsich" angeboten, führte die Ministerin aus.