In Rheinland-Pfalz können sich ab dem 10. November private Beratungsanbieter für Landwirtschaft, Weinbau und Gartenbau vom Landwirtschaftsministerium anerkennen lassen. Wie Landwirtschaftsminister Hendrik Hering mitteilte, bezuschusst seine Behörde Gebühren für Beratungen, die nicht - wie etwa routinemäßige Steuer- oder Rechtsberatung oder Werbung - in regelmäßigen Abständen in Anspruch genommen werden. Von der Förderung ausgeschlossen sind Beratungen in der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Primärerzeugnisse. Die Förderhöhe für die jetzt im zweiten Jahr erprobte Beratungsförderung beträgt 80 % der Nettogebühren (Beratungsgebühren ohne Mehrwertsteuer), wobei je Beratungsstunde max. 60 Euro zu Grunde gelegt werden können. Pro Betrieb werden höchstens 2 400 Euro an Zuschuss pro Jahr gewährt. Für kleinere Beratungsprojekte gilt eine Bagatellgrenze von 180 Euro Zuschuss. Anerkannt werden Beratungsleistungen, die im Laufe des Jahres 2009 erbracht werden. Förder- und damit genehmigungsfähig sind Projekte in folgenden Themenbereichen: Milcherzeugung, Rindfleischproduktion, Schweinehaltung, Qualitätssicherung in Zierpflanzen-, Obst- und Gemüsebau, Verbesserung der Traubenerzeugung, integrierter Ackerbau, Umstrukturierung des Tabakbaus, Umstellung auf ökologischen Land- und Weinbau sowie Naturschutz in landwirtschaftlichen Betrieben.
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