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Übergangsfrist für die Kleingruppe bis 2023

Bestehende Kleingruppenhaltungen für Legehennen sollen in Deutschland noch bis zum 31. Dezember 2023 weiterbetrieben werden dürfen. In Ausnahmefällen sollen die Behörden eine Verlängerung bis Ende 2025 zulassen können. Darauf haben sich Vertreter der Landwirtschaftsministerien von Niedersachsen und Rheinland-Pfalz verständigt.

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Bestehende Kleingruppenhaltungen für Legehennen sollen in Deutschland noch bis zum 31. Dezember 2023 weiterbetrieben werden dürfen. In Ausnahmefällen sollen die Behörden eine Verlängerung bis Ende 2025 zulassen können. Darauf haben sich Vertreter der Landwirtschaftsministerien von Niedersachsen und Rheinland-Pfalz verständigt. Beide Länder waren von der Agrarministerkonferenz mit der Kompromisssuche beauftragt worden, nachdem der im Verordnungsentwurf des Bundeslandwirtschaftsministeriums vorgesehene Bestandsschutz bis 2035 im Bundesrat keine Mehrheit bekommen hatte. Die rot-grün regierten Länder bestanden bislang auf einer Übergangsfrist von lediglich acht Jahren. Die nach EU-Recht zulässigen ausgestalteten Käfige sollen nach dem niedersächsisch-rheinland-pfälzischen Vorschlag hierzulande schon Ende 2020 verboten werden. Der Agrarausschuss der Länderkammer wird in dieser Woche zu einer Sondersitzung zusammenkommen und den Kompromiss beraten. Sollte der Ausschuss - wie zu erwarten ist - den Vorschlag übernehmen, könnte die entsprechende Verordnung am 2. März 2012 in der Länderkammer beschlossen werden. Damit könnte die Fünfte Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung mit den geänderten Vorschriften zur Legehennenhaltung am 1. April 2012 in Kraft treten. (AgE)

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