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Umverteilung kostet Landwirte 1 Mrd. Euro!

Die Umverteilung der Direktzahlungen zwischen den EU-Mitgliedstaaten dürfte für deutsche Landwirte über sechs Jahre hinweg auf Einschnitte von zusammen rund 1 Mrd. Euro hinauslaufen. Voraussichtlich ergibt sich eine schrittweise Verringerung der hiesigen nationalen Nettoobergrenze um nominal 4 % auf 5,16 Mrd. Euro im Jahr 2017 gegenüber 2013, dem letzten Jahr der aktuellen Finanzperiode.

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Die Umverteilung der Direktzahlungen zwischen den EU-Mitgliedstaaten dürfte für deutsche Landwirte über sechs Jahre hinweg auf Einschnitte von zusammen rund 1 Mrd. Euro hinauslaufen. Voraussichtlich ergibt sich eine schrittweise Verringerung der hiesigen nationalen Nettoobergrenze um nominal 4 % auf 5,16 Mrd. Euro im Jahr 2017 gegenüber 2013, dem letzten Jahr der aktuellen Finanzperiode. Insgesamt stünden der Bundesrepublik von 2014 bis 2019 rund 31,2 Mrd. Euro für die Erste Säule zur Verfügung. Das geht aus den Vorschlägen der Generaldirektion Landwirtschaft zur Zukunft der Gemeinsamen Agrarpolitik hervor, die noch bis Mitte dieser Woche von den übrigen Ressorts der Brüsseler Behörde begutachtet werden können. Die Beamten legen dabei ihr bevorzugtes Modell zugrunde: Danach sollen alle Mitgliedstaaten, deren Beihilfeniveau pro Hektar weniger als 90 % des EU-Durchschnitts beträgt, ihre individuelle Lücke um ein Drittel schließen. Profitieren würden insbesondere die baltischen Staaten: Lettland könnte fast 50 % mehr Geld an seine Bauern verteilen, Estland 33 % und Litauen 20 %. Zuwächse verbuchen ferner Polen, Portugal, die Slowakei, Bulgarien und Rumänien, wobei der Umverteilungseffekt für die beiden letztgenannten Staaten durch die weiter fortschreitende Eingliederung der Direktzahlungen überlagert wird.

 

Sollte es zwischen den Generaldirektionen nicht zu unerwarteten Reibereien kommen, dürfte die Kommission ihr Paket, das auch die künftige Ausgestaltung der Marktmaßnahmen und der ländlichen Entwicklung umfasst, am 12. Oktober annehmen. EU-Agrarkommissar Dr. Dacian Cioloş wird die Vorschläge dann der Öffentlichkeit präsentieren.

 

Das historische Verteilungsmodell soll ebenso fallen wie die Unterscheidung zwischen der Betriebsprämie in den alten und der einheitlichen Flächenzahlung (SAPS) in den neuen Mitgliedstaaten. Gesprochen wird jetzt von einer „Grundprämienregelung“ (basic payment scheme). Insgesamt sollen die Mitgliedstaaten dafür sorgen, dass spätestens 2019 auf nationaler oder regionaler Ebene einheitliche Hektarbeihilfen gezahlt werden. Die umstrittene Flatrate wird von der Kommission noch nicht zu Grabe getragen: Bis spätestens 2028 soll ein EU-weit identischer Beihilfesatz erreicht sein. (AgE)

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