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Unglaublich: Verpächter sollen für PFT-Folgen aufkommen

Nach dem Skandal um die Ausbringung von mit der Industrie-Chemikalie PFT verseuchten Biodünger 2006 stehen die Flächeneigentümer im sauerländischen Brilon-Scharfenberg nun vor einem Scherbenhaufen.

Lesezeit: 2 Minuten

Nach dem Skandal um die Ausbringung von mit der Industrie-Chemikalie PFT verseuchten Biodünger 2006 stehen die Flächeneigentümer im sauerländischen Brilon-Scharfenberg nun vor einem Scherbenhaufen. Möglicherweise müssen sie für die Millionen teure Sanierung und eventuelle Schadensersatzforderungen aufkommen, obwohl sie keinerlei Schuld trifft, berichtet die Westdeutsche Allgemeine Zeitung (WAZ). 10 ha ist die Fläche groß, die ein Mescheder Landwirt vor vielen Jahren von acht unterschiedlichen Eigentümern pachtete und Mais darauf anbaute. Hier brachte er den verunreinigten Biodünger "Terrafarm" aus. Wissenschaftler bemerkten anschließend erhöhte PFT-Konzentrationen in Möhne und Ruhr. Die meisten Schadstoffe kamen von eben diesem Acker. Seitdem streiten sich der Großbauer und die acht Eigentümer, wer die anstehende Sanierung zahlen muss, schreibt die Zeitung weiter. Der eigentliche Verursacher, die Firma GW-Umwelt aus Borchen, kann nicht zahlen, da sie insolvent ist. Daher sollte der Landwirt zahlen. Der Fall ging vor Gericht, zugunsten des Landwirtes: Die angeblich 720 000 Euro teure Sanierung stehe in keinem Verhältnis zum Verkehrswert der Fläche, fanden die Richter des Oberlandesgerichtes im Dezember 2008. Dem Landwirt sei es wirtschaftlich unmöglich, für die Reinigung aufzukommen. Die Kosten werden also weitergereicht an die Flächeneigentümer. Gegenüber der Zeitung erklärte eine Verpächterin, jetzt gehe es nicht mehr nur um Pachtausfall, sondern plötzlich um ihre Existenz. Einfach liegenlassen können die Verpächter den verseuchten Boden nämlich nicht, so die WAZ weiter. Schon weil er nach jedem Regen weiter die Flüsse verseucht. Deshalb habe der Hochsauerlandkreis auch eine aufwändige Filteranlage in Betrieb genommen. Laufende Kosten pro Jahr: rund 500 000 Euro. Und mehrere Jahre wird die Anlage wohl noch laufen müssen. Die Kosten dafür wolle sich der Kreis natürlich auch zurückholen. Von der GW-Umwelt oder vom düngenden Landwirt. Zur Not auch von den Verpächtern. "Mehr als sein Grundstück wert ist, muss keiner zahlen”, beschwichtige jedoch ein Kreissprecher. Eine Verpächterin will den Fall jedoch jetzt vor dem Bundesgerichtshof (BGH) neu verhandeln.

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