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Neue Normen für Spalter und Kreissägen

Bislang wurde in den Normen für Keilspaltmaschinen und Brennholzkreissägen lediglich der Betrieb durch einen Bediener bedacht. Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) hat sie nun aber überarbeitet.

Lesezeit: 3 Minuten

Bislang wurde in den Normen für Keilspaltmaschinen und Brennholzkreissägen lediglich der Betrieb durch einen Bediener bedacht. Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) hat sie nun aber überarbeitet. Neu ist, dass jetzt auch weitere Personen im Umfeld der Maschinen besser vor Unfällen geschützt sein sollen.

 

Hintergrund sind schwere Unfälle bei der Brennholzbearbeitung, da Maschinenbediener in den Säge- oder Spaltbereich eingreifen. Die SVLFG hatte hierzu das Unfallgeschehen aus mehreren Jahren ausgewertet. Danach zeigte sich, dass in die Arbeitsprozesse der Brennholzbearbeitung durchaus auch weitere Personen eingebunden sind, so zum Beispiel bei der Holzzuführung oder beim Abtransport. Diese unterliegen somit ebenfalls einem Verletzungsrisiko.

 

In Zusammenarbeit mit verschiedenen Herstellern hat die Versicherung die neu definierten Anforderungen im Vorfeld ausprobiert und die Umsetzbarkeit getestet. Die Anforderungen des Arbeitsschutzes konnten sehr weitgehend in die Normungsüberarbeitung eingebracht und darin umgesetzt werden, heißt es.

 

Anforderungen an Keilspaltmaschinen


 

Besonders bei Keilspaltmaschinen, die den Spaltvorgang senkrecht ausführen, stellte sich heraus, dass die sichere Fixierung des Werkstücks enorm wichtig ist. Bei dem Naturstoff Holz ist jedes zu spaltende Teil anders geformt. Wenn ein Werkstück nicht richtig für den Spaltvorgang fixiert werden kann, besteht immer eine Gefahr für den Bediener oder eine eventuell helfende Person. Deshalb wurden Anforderungen für eine sichere Fixierung des Holzstücks und gegen eine Manipulation von Zweihandschaltungen formuliert.

 

Des Weiteren haben die Fachleute festgestellt, dass Aufnahme-, Halte- und Spalteinrichtungen vor allem den Anforderungen gegen Quetsch- und Scherstellen sowie gegen potentielle Blockaden und Gefahren durch abplatzende Holzteile entsprechen müssen. Bei Keilspaltmaschinen, die den Spaltvorgang horizontal ausführen, spielen darüber hinaus vor allem neu definierte Sicherheitsabstände eine entscheidende Rolle.

 

Anforderungen an Brennholzkreissägen

 

Unfälle durch Brennholzkreissägen haben gezeigt, dass der Bereich, in dem das Holzstück der Säge zugeführt wird, besser vor möglichen Eingriffen zu schützen ist. Der direkte Zugriff während des Sägevorgangs, also beim Austritt der Säge aus ihrer Einhausung, ist mit einer Schutzeinrichtung zu verhindern. Der Bediener darf nicht beim Reinigen oder bei der Holzzuführung beziehungsweise -entnahme mit der Säge in Kontakt kommen. Hier können schwere Finger- und Handverletzungen die Folge sein.

 

Bei beiden Normen ist auch die Standsicherheit zu berücksichtigen, erklärt die SVLFG weiter. Vor allem, weil diese Maschinen nicht in Werkhallen eingesetzt werden. Dabei spielt der sichere Transport eine nicht unerhebliche Rolle, um die Maschine zum Einsatzort zu bringen. Zusätzlich wurden auch neue ergonomische Anforderungen für eine sichere und ein fache Handhabung definiert.

 

Umsetzung in der Normung

 

Aufgrund der unterschiedlichen Maschinen werden die neuen Anforderungen auf den jeweiligen Maschinentyp zugeschnitten umgesetzt. Für Keilspaltmaschinen wurden neben allgemeinen auch spezielle Anforderungen für vertikale und horizontale Maschinen erarbeitet. Diese wurden nochmals in Kurz- und Meterholzspalter unterteilt. Bei den Brennholzkreissägen wurden Anforderungen für Wippkreissägen und Rolltischkreissägen definiert.

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