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Notfallzulassungen gegen Blattläuse

Lesezeit: 1 Minuten

Gleich drei Notfallzulassungen für Insektizide zur Bekämpfung von Blattläusen als Virusvektoren hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) im Mai erteilt.

In dem Zeitraum vom 10. Mai bis zum 6. September darf Pirimor G jetzt vom Zweiblattstadium bis zum Reihenschluss in Zuckerrüben eingesetzt werden. Das Mittel mit dem Wirkstoff Pirimicarb soll für 20000 ha verfügbar sein.

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Teppeki hat die Notfallzulassung vom 3. Mai bis zum 30. August in Ackerbohnen und Futtererbsen erhalten. Gegen Blattläuse als Virusvektoren darf es einmal in der Kultur, bzw. je Jahr angewendet werden (BBCH 11 bis 71).

Für den Einsatz in Kartoffeln zur Pflanzguterzeugung von Z-Saatgut ist vom 2. Mai bis zum 28. August nun zusätzlich Para Sommer (Wirkstoff Paraffinöl) verfügbar. Die zugelassene Menge ist ausreichend für 4500 ha.

Neben den Notfallzulassungen zur Kontrolle von Blattläusen haben sieben Rübenfungizide im Mai eine Notfallzulassung erhalten. Mehr dazu lesen Sie ab Seite 52.

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