Biozidprodukte sind Zubereitungen mit einem oder mehreren chemischen beziehungsweise biologischen Wirkstoffen. Diese sollen Organismen bekämpfen, die für Tiere schädlich sind. Sie dürfen nicht zur Behandlung von Läsionen eingesetzt werden, sondern nur als vorbeugende Hygienemaßnahme.
Kommerziell erwerbbare Biozidprodukte müssen von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) registriert sein. Dabei können nur Fertigprodukte registriert sein, einzelne Chemikalien sind nicht zulässig.
Die BAuA-Registrierung beinhaltet allerdings keine Prüfung der Bioziden. Zusätzlich sollte daher auf das DLG-Qualitätssiegel für Klauenpflege- und -hygienemittel geachtet werden.