Das Verwaltungsgericht Köln gibt einem Milcherzeuger recht: Er hatte seine Produktion Anfang 2017 nicht gesteigert, die Sonderbeihilfen beantragt aber nicht erhalten. Wie wohl einige Hundert weitere Betriebe hatte er beim Antrag ein Formblatt übersehen. Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) zahlte daher die 0,36 ct/kg Jahresmilchmenge nicht.
Das Gericht wertete dies als „unverhältnismäßig“, da der Betrieb alle anderen Voraussetzungen erfüllte. Die BLE muss die Beihilfen jetzt zahlen. Die Entscheidung könnte auch anderen Milcherzeugern in ähnlicher Situation helfen.
Allerdings ist das Urteil noch nicht rechtskräftig, da die Bundesanstalt in Berufung gehen könnte. Dazu wollte sich die Behörde aber nicht äußern.