Rinderhalter sollten ihren Bestand auf die Bovine Virusdiarrhoe (BVD) untersuchen lassen. Denn ab 2011 dürfen nur noch „BVD-unverdächtige Rinder“ oder Rinder aus „BVD-unverdächtigen Beständen“ gehandelt werden. Um letztgenannten Status zu erreichen, vergeht mindestens ein Jahr (vgl. top agrar 11/2009, S. R 28).
Für die Untersuchung muss der Tierarzt eine Blut-probe entnehmen. Neugeborene Kälber können anhand einer Gewebeprobe, die beim Einziehen spezieller Ohrmarken entnommen wird, untersucht werden. Die Gewebeohrmarken sollen z. T. noch im Januar verschickt werden.
Einige Bundesländer unterstützen die frühzeitige BVD-Bekämpfung. So übernimmt z. B. die Tierseuchenkasse Hessen die Kosten für Ohrstanzmarken, Untersuchung und Impfstoff und zahlt Beihilfen für gemerzte Tiere. Die Landwirte müssen die Blutentnahme durch den Tierarzt sowie das Porto für das Verschicken der Gewebeproben zahlen.