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Zulassung beachten!

Lesezeit: 1 Minuten

Homöopathische Mittel, die nicht für lebensmittelliefernde Tiere zugelassen sind, benötigen die Umwidmung vom Tierarzt mit einer entsprechenden Indikation. Erst dann darf man das Präparat einsetzen. Generell müssen alle eingesetzten Mittel, ob zugelassen oder umgewidmet, ins Bestandsbuch eingetragen werden.

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