Da von den erkrankten Tieren keine Gefahr einer Seuchenausbreitung ausgehe, sei eine vom Land mitfinanzierte Entschädigung nicht mehr möglich, so die Begründung der Landwirtschaftskammer. Geplant sei aber eine Beteiligung der Tierseuchenkasse an den Impfstoffkosten.
In der nächsten Sitzung der Vertreterversammlung der Tierseuchenkasse Ende April werde intensiv über das weitere Vorgehen der Tierseuchenkasse bei der Bekämpfung der Blauzungenkrankheit beraten.
Aufgrund der fehlenden Entschädigungsmöglichkeiten hätten in Rheinland-Pfalz einige Veterinärbehörden den Betrieben bereits von Blutuntersuchungen zum Nachweis der Blauzungenkrankheit als Todesursache abgeraten. Auch Hessen und Niedersachsen haben ihre Blauzungenbeihilfen und -entschädigungen inzwischen eingestellt.