Der Entwurf der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA-Luft) wurde in den letzten Monaten heftig diskutiert. Jetzt hat der Bundesrat der Novellierung zugestimmt und den Entwurf an die Bundesregierung weitergeleitet. Es zeichnet sich ab, dass die neue TA-Luft demnach noch in diesem Jahr rechtskräftig werden könnte. Knackpunkte sind nach Expertenmeinung insbesondere die Neuregelungen zu den Ammoniak- und Schwebstaubemissionen. So sind zum Beispiel die beim Ammoniak geforderten Mindestabstände so unrealistisch groß, dass in den meisten Fällen eine aufwändige Untersuchung erforderlich wird. Und die kann schnell Kosten in Höhe von bis zu 10 000 E verursachen. Noch teurer können Messungen zu möglichen Schwebstaub-Einträgen werden. Zwar hatte der Agrarausschuss des Bundesrates gefordert, die Staubbelastung nur im begründeten Einzelfall prüfen zu lassen und die Grenzwerte anzuheben. Der Antrag wurde jedoch abgelehnt. Ausführliche Informationen zur TALuft finden Sie im Beitrag auf Seite 36.
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