Für den Abferkelstall gilt eine Übergangsfrist bis zum 9. Februar 2036. In Härtefällen ist zudem eine Verlängerung bis zum 9. Februar 2038 möglich. Bis spätestens 9. Februar 2033 muss der Tierhalter seiner zuständigen Behörde ein Betriebs- und Umbaukonzept sowie den Nachweis erbringen, dass bereits ein Bauantrag gestellt wurde.
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Für den Abferkelstall gilt eine Übergangsfrist bis zum 9. Februar 2036. In Härtefällen ist zudem eine Verlängerung bis zum 9. Februar 2038 möglich. Bis spätestens 9. Februar 2033 muss der Tierhalter seiner zuständigen Behörde ein Betriebs- und Umbaukonzept sowie den Nachweis erbringen, dass bereits ein Bauantrag gestellt wurde.