Das sagt die Haltungs-VO: Vom Absetzen bis zur Besamung muss Sauen bzw. Jungsauen eine uneingeschränkt nutzbare Bodenfläche von mindestens 5 m² je Sau zur Verfügung stehen, davon mindestens 1,3 m² als Liegefläche gestaltet. Ein weiterer Teil muss als Aktivitätsbereich ausgestaltet sein. Auch Rückzugsmöglichkeiten werden gefordert. Nach der Besamung gelten die für den Wartebereich nicht geänderten Vorgaben von z.B. 2,25 m² je Sau bzw. 1,65 m² je Jungsau (bei einer Gruppengröße von 6 bis 39 Tieren).
Fressliegebuchten für die Gruppenhaltung müssen so beschaffen sein, dass die Tiere die Zugangsvorrichtungen selbst betätigen und die Buchten jederzeit aufsuchen bzw. verlassen können. Bei einseitiger Buchtenanordnung muss die Gangbreite hinter den Fressliegebuchten mind. 160 cm betragen, bei doppelreihiger mind. 200 cm.
Klarstellung in den Ausführungshinweisen: Für Zuchtläufer ab einer Woche vor der Besamung gelten in puncto Liegefläche und uneingeschränkt nutzbare Bodenfläche die gleichen Vorgaben wie für abgesetzte Sauen.
Für die Strukturierung ist ein kombinierter Liege- und Aktivitätsbereich in Form einer „Arena“ mit vorgeschalteten Fressplätzen möglich. Aber auch ein zusammengefasster Fress- und Liegebereich in Fressliegebuchten mit dahinter angeordnetem Aktivitätsbereich ist möglich. Ebenso werden Fressplätze mit Sichtblenden und dahinter befindlichem Aktivitätsbereich mit anschließenden Liegebuchten vorgeschlagen. Für die Forderung nach geeigneten Rückzugsmöglichkeiten werden Sichtblenden, Abliegebretter, Strohballen sowie Ausläufe oder klar abgetrennte Buchtenbereiche akzeptiert.
In den Fressliegebuchten müssen die Sauen ungehindert liegen, aufstehen, sich hinlegen und eine natürliche Körperhaltung einnehmen können. Liegeflächen innerhalb einer Fressliegebucht können anerkannt werden, wenn diese mind. 1,3 m² betragen. Zudem müssen die Tiere die Buchten jederzeit aufsuchen und verlassen können, z.B. durch einen vom Tier selbst zu bedienenden Mechanismus.
Lösungsmöglichkeiten für die Praxis:
„Der Tierschutz bezieht sich auf das Einzeltier, d.h. Sauenhalter dürfen bei frührauschigen Sauen nicht bereits die gesamte Gruppe ins Deckzentrum umstallen“, erklärt Dr. Meyer. Mehrphasige Systeme, die zunächst aus einer Rangordnungsbildung in einer Arena und anschließender Gruppenhaltung im Deckbereich bestehen, seien deshalb nur mit erheblichem Platzaufwand in beiden Bereichen möglich.
Eine Herausforderung ist zudem die ideale Bodengestaltung. „Vor allem bei Rangkämpfen und in der Rausche werden die Fundamente belastet. Darum muss der Boden trocken und rutschfest sein. Deshalb macht ein Strohbereich im Deckzentrum durchaus Sinn. Bei doppelreihiger Aufstallung mit 2 m Laufgangbreite ist das allerdings nicht möglich“, ist Bernhard Feller überzeugt. Er rät zur Zwei- oder Drei-Flächenbucht mit Deckstand und dahinter angeordnetem Lauf- und Liegebereich bzw. einem nach außen verlagerten Aktivitätsbereich.
Das sagt der Kreisveterinär: „Die Vorgaben der Ausführungshinweise sind eindeutig“, fasst der Kreisveterinär zusammen. Sauenhalter sollten die Übergangsfristen clever nutzen, um gemeinsam mit Beratern die beste Lösung für ihren Betrieb zu finden.
Für Dr. Brundiers kommt es künftig vor allem darauf an, dass im Deckbereich vermehrt Strukturelemente und Rückzugsmöglichkeiten wie z.B. Sichtblenden oder Strohballen eingesetzt werden, damit sich die freilaufenden Sauen aus dem Weg gehen können. „Dabei dürfen keine Sackgassen entstehen, in die die Sauen von Artgenossinnen getrieben werden könnten“, betont der Kreisveterinär.
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Das sagt die Haltungs-VO: Vom Absetzen bis zur Besamung muss Sauen bzw. Jungsauen eine uneingeschränkt nutzbare Bodenfläche von mindestens 5 m² je Sau zur Verfügung stehen, davon mindestens 1,3 m² als Liegefläche gestaltet. Ein weiterer Teil muss als Aktivitätsbereich ausgestaltet sein. Auch Rückzugsmöglichkeiten werden gefordert. Nach der Besamung gelten die für den Wartebereich nicht geänderten Vorgaben von z.B. 2,25 m² je Sau bzw. 1,65 m² je Jungsau (bei einer Gruppengröße von 6 bis 39 Tieren).
Fressliegebuchten für die Gruppenhaltung müssen so beschaffen sein, dass die Tiere die Zugangsvorrichtungen selbst betätigen und die Buchten jederzeit aufsuchen bzw. verlassen können. Bei einseitiger Buchtenanordnung muss die Gangbreite hinter den Fressliegebuchten mind. 160 cm betragen, bei doppelreihiger mind. 200 cm.
Klarstellung in den Ausführungshinweisen: Für Zuchtläufer ab einer Woche vor der Besamung gelten in puncto Liegefläche und uneingeschränkt nutzbare Bodenfläche die gleichen Vorgaben wie für abgesetzte Sauen.
Für die Strukturierung ist ein kombinierter Liege- und Aktivitätsbereich in Form einer „Arena“ mit vorgeschalteten Fressplätzen möglich. Aber auch ein zusammengefasster Fress- und Liegebereich in Fressliegebuchten mit dahinter angeordnetem Aktivitätsbereich ist möglich. Ebenso werden Fressplätze mit Sichtblenden und dahinter befindlichem Aktivitätsbereich mit anschließenden Liegebuchten vorgeschlagen. Für die Forderung nach geeigneten Rückzugsmöglichkeiten werden Sichtblenden, Abliegebretter, Strohballen sowie Ausläufe oder klar abgetrennte Buchtenbereiche akzeptiert.
In den Fressliegebuchten müssen die Sauen ungehindert liegen, aufstehen, sich hinlegen und eine natürliche Körperhaltung einnehmen können. Liegeflächen innerhalb einer Fressliegebucht können anerkannt werden, wenn diese mind. 1,3 m² betragen. Zudem müssen die Tiere die Buchten jederzeit aufsuchen und verlassen können, z.B. durch einen vom Tier selbst zu bedienenden Mechanismus.
Lösungsmöglichkeiten für die Praxis:
„Der Tierschutz bezieht sich auf das Einzeltier, d.h. Sauenhalter dürfen bei frührauschigen Sauen nicht bereits die gesamte Gruppe ins Deckzentrum umstallen“, erklärt Dr. Meyer. Mehrphasige Systeme, die zunächst aus einer Rangordnungsbildung in einer Arena und anschließender Gruppenhaltung im Deckbereich bestehen, seien deshalb nur mit erheblichem Platzaufwand in beiden Bereichen möglich.
Eine Herausforderung ist zudem die ideale Bodengestaltung. „Vor allem bei Rangkämpfen und in der Rausche werden die Fundamente belastet. Darum muss der Boden trocken und rutschfest sein. Deshalb macht ein Strohbereich im Deckzentrum durchaus Sinn. Bei doppelreihiger Aufstallung mit 2 m Laufgangbreite ist das allerdings nicht möglich“, ist Bernhard Feller überzeugt. Er rät zur Zwei- oder Drei-Flächenbucht mit Deckstand und dahinter angeordnetem Lauf- und Liegebereich bzw. einem nach außen verlagerten Aktivitätsbereich.
Das sagt der Kreisveterinär: „Die Vorgaben der Ausführungshinweise sind eindeutig“, fasst der Kreisveterinär zusammen. Sauenhalter sollten die Übergangsfristen clever nutzen, um gemeinsam mit Beratern die beste Lösung für ihren Betrieb zu finden.
Für Dr. Brundiers kommt es künftig vor allem darauf an, dass im Deckbereich vermehrt Strukturelemente und Rückzugsmöglichkeiten wie z.B. Sichtblenden oder Strohballen eingesetzt werden, damit sich die freilaufenden Sauen aus dem Weg gehen können. „Dabei dürfen keine Sackgassen entstehen, in die die Sauen von Artgenossinnen getrieben werden könnten“, betont der Kreisveterinär.