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Eigenkontrollen – noch mehr Bürokratie?

Lesezeit: 4 Minuten

Laut Tierschutzgesetz müssen Schweinehalter betriebliche Eigenkontrollen durchführen. Doch wie sollen die aussehen? top agrar sprach mit Prof. Dr. Martin Ziron, FH Soest.


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Betriebliche Eigenkontrolle – was be-deutet das genau?


Ziron: Seit der Änderung des Tierschutzgesetzes (TierSchG) im Jahr 2014 ist jeder Tierhalter laut § 11, Absatz 8 verpflichtet, betriebliche Eigenkontrollen durchzuführen. Dabei sollen die Nutztierhalter tierbezogene Merkmale, sogenannte Tierschutzindikatoren, erheben und bewerten. Damit werden die täglichen Tierkontrollen durch eine systematische Erfassung und Auswertung wichtiger Tierschutzindikatoren ergänzt.


Welche Merkmale sind das?


Ziron: Das ist der Haken an der ganzen Sache. Denn es gibt keine rechtlichen Vorgaben, welche Tierschutzindikatoren herangezogen und ob sie betriebsintern dokumentiert werden sollen. An einem Vorschlag als Unterstützung für die Tierhalter arbeiten wir nun beim Kuratorium für Technik und Bauwesen in der Landwirtschaft (KTBL). Erste Vorschläge zur Auswahl der Indikatoren haben wir im Rahmen zweier KTBL-Fachgespräche zusammengefasst und in der KTBL-Schrift 507 vorgelegt. Aktuell werden diese in drei tierartspezifischen Arbeitsgruppen praxistauglich ausformuliert. Dazu ist auch ein Gespräch mit den Erzeugerverbänden geplant.


Wozu sollen die Tierschutzindikatoren dienen?


Ziron: Da wir die Tiere nicht fragen können, wie es ihnen geht, brauchen wir Tierschutzindikatoren, um die Tiergerechtheit beurteilen zu können. Wichtig ist, dass man die Indikatoren in der Praxis mit einem vertretbaren Aufwand zuverlässig und wiederholbar messen kann.


Kann auch der Tierhalter davon profitieren?


Ziron: Ja, er kann die Indikatoren als Frühwarnsystem für betriebliche Probleme nutzen. Mit ihrer Hilfe wird er sensibilisiert, wo Stärken und Schwächen im Stall bestehen.


Zudem kann er die Daten aus verschiedenen Monaten bzw. Jahren miteinander vergleichen, um zu überprüfen, wie sich sein Management auf die Tiergerechtheit auswirkt – ob er sozusagen an den „richtigen Schrauben“ gedreht hat. Mittelfristig wäre für die Tierhalter hilfreich, wenn man sich auf Schwellenwerte einigen könnte, ab denen man einschreiten müsste, z.B. bei zu hohen Umrauschquoten.


Wie soll das in der Praxis konkret aussehen?


Ziron: Es wird je einen Leitfaden für Sauen, Saug-, Aufzuchtferkel und Mastschweine geben. Darin werden überwiegend tierbezogene Indikatoren beschrieben, z.B. Verletzungen, Lahmheiten, Kümmerer usw. Sollte es keine geeigneten, tierbezogenen Merkmale geben oder eine Erhebung zu aufwendig sein, wird auf ressourcenbezogene Indikatoren zurückgegriffen, beispielsweise die Wasserversorgung, also die Durchlaufmengen und Funktionssicherheit der Tränken.


Manche Parameter wird der Landwirt am Sauen- bzw. Mastplaner herausfiltern können, z.B. die Tierverluste oder die Umrauschquote. Andere muss er direkt im Stall erheben – entweder vom Gang aus oder direkt in der Bucht.


Das hört sich nach einem großen Aufwand an.


Ziron: Das Ziel unserer Arbeitsgruppe ist, dass der Landwirt die Tierschutzindikatoren möglichst einfach erheben kann. Er soll sie im Rahmen einer intensiven Stallkontrolle erfassen, die beispielsweise halbjährlich stattfindet. Dabei müssen auch nicht alle Tiere intensiv beobachtet werden, sondern nur ein bestimmter Anteil.


Im Rahmen einer Umfrage im DLG-Forum „Spitzenbetriebe“ unter 28 Sauenhaltern und 41 Aufzüchtern/Mästern hat sich übrigens gezeigt, dass die meisten Landwirte bereits betriebliche Eigenkontrollen durchführen, teilweise zusammen mit ihrem Berater oder Tierarzt. Ob und wie sie die Kontrollen dokumentieren, ist natürlich unterschiedlich. In unserer Arbeit geht es nun darum, einen Vorschlag zur Vereinheitlichung zu erarbeiten. Bislang ist nichts in Stein gemeißelt.


Können Sie ein Beispiel geben?


Ziron: Für jeden Indikator wird ein Steckbrief erstellt, der über die wichtigsten Fakten informiert und vorschlägt, wie man die Daten erheben und auswerten kann. Nehmen wir als Beispiel die Ohrenverletzungen in der Ferkelaufzucht oder der Mast. Diese soll der Tierhalter halbjährlich bewerten. Der Stichprobenumfang liegt bei 150 Tieren pro Betrieb in mindestens zehn Buchten. Für die Bonitur gibt es zwei Kategorien. Mithilfe von Beispielbildern von intakten bzw. verletzten Ohren können die Landwirte die Tiere einer Kategorie zuordnen.


Klingt kompliziert.


Ziron: An der Fachhochschule Soest testen wir die Steckbriefe derzeit in der Ferkelaufzucht. Erste Ergebnisse zeigen, dass man – nach einer kurzen Einarbeitung – pro Bucht acht ausgewählte Indikatoren innerhalb von etwa sechs Minuten auf Papierbögen erfassen kann. Ein nächster Schritt wäre ein Excel-Programm für den PC oder besser sogar eine App zu entwickeln, sodass man die Daten bequem eintippen und sie dann automatisch auswerten kann. Das Interview führte top agrar-Redakteurin Regina Imhäuser.

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