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Fordern G-Länder Gruppenhaltung im Deckzentrum?

Lesezeit: 1 Minuten

Die Neufassung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung ist immer noch nicht unter Dach und Fach. Bei Redaktionsschluss dieser Ausgabe am 10. Juni war offen, ob die Länderkammer am 26. oder 29. Juni im Rahmen einer Bundesrats-Sondersitzung über die Verordnung abstimmen wird oder erst am 3.Juli bzw. 18. September.


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Unklar war auch, welche Anträge dann auf dem Tisch liegen werden. Zuletzt wurde ein von Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein erarbeiteter Kompromiss zur Kastenstandbreite diskutiert, den NRW am 5. Juni zur Abstimmung in den Bundesrat einbringen wollte. Dieser sah vor, dass die Sauen ihre Gliedmaßen ungehindert ausstrecken können müssen und das dem keine baulichen Hindernisse im Weg stehen dürfen. Eine in der Nachbarbucht liegende Sau sollte dabei nicht als Hindernis gelten.


Der Plan scheiterte dann aber in letzter Minute. Grund war das Veto mehrerer Bundesländer mit grüner Regierungsbeteiligung (G-Länder) sowie das der Berliner Parteizentrale von Bündnis90/Die Grünen.


Ob der Kompromiss Ende Juni doch noch auf Zustimmung im grünen Lager stößt, ist fraglich. Einige G-Länder sollen beharrlich die Gruppenhaltung mit stundenweiser Fixierung im Deckzentrum fordern. Sie wollen den Kastenstand ein für allemal abschaffen.

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