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Gruppenhaltung: Keine Schonfrist

Lesezeit: 2 Minuten

Karl-Heinz Schulze zur Wiesch, Vizepräsident des WLV in Münster


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Die Gruppenhaltung für tragende Sauen wird ab dem 1. Januar 2013 Pflicht. Einige europäische Länder versuchen derzeit, eine Fristverlängerung in Brüssel zu erwirken. Wie stehen die Erfolgschancen?


Schulze zur Wiesch: Insbesondere mehrere süd- und osteuropäische Länder fordern vehement, das Datum nach hinten zu verschieben. Als Grund führen sie die schlechte finanzielle Situation der meisten Sauenhalter ins Feld. Nach meiner Einschätzung wird sich die EU-Kommission auf dieses Spiel aber nicht einlassen und an der Umsetzung zum 1.1.2013 festhalten. Eine Schonfrist wird es nicht geben. Die EU wird keinesfalls ihre Glaubwürdigkeit aufs Spiel setzen.


Die Zeit drängt also. Wie viele deutsche Betriebe müssen noch auf die Gruppenhaltung umstellen? Wie sieht die Situation in anderen EU-Ländern aus?


Schulze zur Wiesch: Vorsichtige Schätzungen gehen für Deutschland davon aus, dass noch 50 bis 60 % der Sauen haltenden Betriebe umbauen müssen. Eine Umfrage in Dänemark ergab jüngst, dass dort noch 70 bis 80 % der Ferkelerzeuger in die Gruppenhaltung investieren müssen. In den Ländern Süd- und Osteuropas dürfte diese Quote noch höher sein.


Für Ferkelerzeuger, die ohnehin in vier oder fünf Jahren aus der Produktion aussteigen wollen, lohnt sich der Umbau nicht mehr. Sollte solchen Betrieben eine Auslauffrist gewährt werden?


Schulze zur Wiesch: Das wäre aus Sicht des WLV sicherlich sinnvoll. Vorstellbar wäre zum Beispiel, dass absehbar auslaufenden Betrieben – hier wäre ein Zeitraum bis 2014 oder 2015 zu nennen – die Chance eingeräumt wird, über den 1. Januar 2013 hinaus an ihren Kastenständen festzuhalten. Diese Vorgehensweise ist ein möglicher Kompromiss und wird vielen Sauenhaltern unnötig hohe Umbaukosten ersparen. Wir werden diesen Vorschlag über den Deutschen Bauernverband in die Diskussion bringen.


Was droht Betrieben, die aufgrund von Lieferschwierig-keiten ihres Stalleinrichters nicht fristgerecht zum 31.12.2012 fertig werden?


Schulze zur Wiesch: Im schlimmsten Fall muss der Landwirt trotz Umbauwillen mit einem Haltungsverbot rechnen. Das Verbot könnte zumindest bis zum Ende der Baumaßnahme aufrechterhalten werden. Deswegen mein Appell an alle Sauen haltenden Betriebe, frühzeitig mit der Planung zu beginnen. Übergangsfristen, wie sie die Legehennen-Haltungsverordnung vorgesehen hat, gibt es bei der Schweinehaltungs-Richtlinie nicht. Denn diese ist in der EU mittlerweile seit 19 Jahren in Kraft.

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