Isofluran: Die „Ferkelholer“ sind besonders gefährdet
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Die Verordnung zur Durchführung der Betäubung mit Isofluran bei der Ferkelkastration durch sachkundige Personen hat die nächste Hürde genommen. Der Ernährungsausschuss des Deutschen Bundestages hat dem Entwurf Anfang Juni mehrheitlich zugestimmt. Nun muss die Verordnung noch im Bundestag und Bundesrat beraten werden. Am 19. Oktober soll sie in Kraft treten.
Unterdessen bestätigen neuere Messungen der Berufsgenossenschaft (SVLFG) die Bedenken der Isoflurangegner. Im Rahmen einer vom BMEL geförderten und von der Landwirtschaftskammer NRW durchgeführten Praxisstudie (PraxiKaPIK/A) wurde auch die Gefährdung für den Anwender genauer untersucht.
Es erfolgten Arbeitsplatzmessungen im Atembereich der beteiligten Personen sowie stationäre Messungen an den Narkosegeräten und in der Stallluft. Dabei wurde der international niedrige Grenzwert von 15 mg/m3 Luft benutzt. In der Schweiz gilt ein Grenzwert von 77 mg/m3.
Ergebnis: Bei 11 der 30 personenbezogenen Messungen wurden 15 mg/m3 Luft überschritten. Bei den für das Holen und Wegbringen der Ferkel zuständigen Personen waren die Messwerte am höchsten. Noch größere Überschreitungen wurden an den Narkosemasken und am Verdampfer gemessen, an den Masken sogar bis zu 350 mg/m3! Das zeigt, dass die Passgenauigkeit der Narkosemasken verbessert werden muss.
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Die Verordnung zur Durchführung der Betäubung mit Isofluran bei der Ferkelkastration durch sachkundige Personen hat die nächste Hürde genommen. Der Ernährungsausschuss des Deutschen Bundestages hat dem Entwurf Anfang Juni mehrheitlich zugestimmt. Nun muss die Verordnung noch im Bundestag und Bundesrat beraten werden. Am 19. Oktober soll sie in Kraft treten.
Unterdessen bestätigen neuere Messungen der Berufsgenossenschaft (SVLFG) die Bedenken der Isoflurangegner. Im Rahmen einer vom BMEL geförderten und von der Landwirtschaftskammer NRW durchgeführten Praxisstudie (PraxiKaPIK/A) wurde auch die Gefährdung für den Anwender genauer untersucht.
Es erfolgten Arbeitsplatzmessungen im Atembereich der beteiligten Personen sowie stationäre Messungen an den Narkosegeräten und in der Stallluft. Dabei wurde der international niedrige Grenzwert von 15 mg/m3 Luft benutzt. In der Schweiz gilt ein Grenzwert von 77 mg/m3.
Ergebnis: Bei 11 der 30 personenbezogenen Messungen wurden 15 mg/m3 Luft überschritten. Bei den für das Holen und Wegbringen der Ferkel zuständigen Personen waren die Messwerte am höchsten. Noch größere Überschreitungen wurden an den Narkosemasken und am Verdampfer gemessen, an den Masken sogar bis zu 350 mg/m3! Das zeigt, dass die Passgenauigkeit der Narkosemasken verbessert werden muss.