Das sagt die Haltungs-VO: Jungsauen und Sauen sind in Gruppen zu halten. Dies gilt auch für Zuchtläufer im Zeitraum von einer Woche vor der geplanten Besamung bis zur Besamung.
Klarstellung in den Ausführungshinweisen: Zuchtläufer, Jungsauen und Sauen dürfen nur kurzzeitig zur Rauschekontrolle, für die Besamung bzw. für medizinische Behandlungen fixiert werden.
Lösungsmöglichkeiten für die Praxis:
„Mit den Ausführungshinweisen ist eindeutig geregelt, wann die Sau fixiert werden darf“, sagt Dr. Tölle und ergänzt: „Bislang gibt es wenig Erfahrungen mit der ausschließlichen Gruppenhaltung rauschender Sauen. Sicher ist aber, dass es erhebliche Auswirkungen auf die Arbeitszeit bedeutet und Umstellungen im Management erfordert.“
Da die Sauen die Stände auch freiwillig zum Liegen aufsuchen, empfiehlt Experte Dr. Meyer Kastenstandbreiten von rund 65 bis 70 cm. „Wenn Sauenhalter ihr Deckzentrum neu- oder umbauen, gelten die neuen Vorgaben ab sofort!“, erklärt er.
Das sagt der Kreisveterinär: Von Diskussionen über Kastenstandbreiten rät Dr. Brundiers in diesem Zusammenhang ab, denn der Gesetzgeber habe dazu bewusst keine Vorgabe gemacht. Der Kreisveterinär vertritt den Standpunkt, dass die Sauen lediglich im Stand fixiert werden, wenn mit ihnen technisch gearbeitet wird, z.B während der Besamung: „Dabei spielt die Standbreite keine Rolle. Die Sauen haben in Fressliegebuchten zudem das Angebot zum Fressen und Liegen. Wichtig ist für mich, dass die Tiere keine Verletzungen bzw. Druckstellen aufweisen und entspannt im Deckstand liegen können“, lautet das Fazit des Amtstierarztes.
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Das sagt die Haltungs-VO: Jungsauen und Sauen sind in Gruppen zu halten. Dies gilt auch für Zuchtläufer im Zeitraum von einer Woche vor der geplanten Besamung bis zur Besamung.
Klarstellung in den Ausführungshinweisen: Zuchtläufer, Jungsauen und Sauen dürfen nur kurzzeitig zur Rauschekontrolle, für die Besamung bzw. für medizinische Behandlungen fixiert werden.
Lösungsmöglichkeiten für die Praxis:
„Mit den Ausführungshinweisen ist eindeutig geregelt, wann die Sau fixiert werden darf“, sagt Dr. Tölle und ergänzt: „Bislang gibt es wenig Erfahrungen mit der ausschließlichen Gruppenhaltung rauschender Sauen. Sicher ist aber, dass es erhebliche Auswirkungen auf die Arbeitszeit bedeutet und Umstellungen im Management erfordert.“
Da die Sauen die Stände auch freiwillig zum Liegen aufsuchen, empfiehlt Experte Dr. Meyer Kastenstandbreiten von rund 65 bis 70 cm. „Wenn Sauenhalter ihr Deckzentrum neu- oder umbauen, gelten die neuen Vorgaben ab sofort!“, erklärt er.
Das sagt der Kreisveterinär: Von Diskussionen über Kastenstandbreiten rät Dr. Brundiers in diesem Zusammenhang ab, denn der Gesetzgeber habe dazu bewusst keine Vorgabe gemacht. Der Kreisveterinär vertritt den Standpunkt, dass die Sauen lediglich im Stand fixiert werden, wenn mit ihnen technisch gearbeitet wird, z.B während der Besamung: „Dabei spielt die Standbreite keine Rolle. Die Sauen haben in Fressliegebuchten zudem das Angebot zum Fressen und Liegen. Wichtig ist für mich, dass die Tiere keine Verletzungen bzw. Druckstellen aufweisen und entspannt im Deckstand liegen können“, lautet das Fazit des Amtstierarztes.