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Schauen Sie Ihrem Vermarkter auf die Finger!

Lesezeit: 9 Minuten

Viele Schlachtabrechnungen sind zu kompliziert. Doch es lohnt sich, jede Abrechnung stichprobenartig zu kontrollieren. Worauf Sie achten müssen, verrät ISN-Marktexperte Matthias Quaing.


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Eine ordentliche Schlachtabrechnung enthält das Schlachtprotokoll mit den Befunddaten. Sie weist den Basispreis mit den vereinbarten Zuschlägen sowie die Vorkosten aus. Und sie listet die Abrechnungsmaske sowie Teilschäden und verworfene Tiere auf. Nur so hat der Mäster auf einen Blick alle wertvollen Informationen zur Hand, um zu überprüfen, ob seine Vermarktung erfolgreich war.


Die Realität sieht meist jedoch anders aus: Die Abrechnungen sind überfrachtet und viel zu kompliziert aufgebaut. Oder – ganz im Gegenteil – es fehlen viele Infos, wie sich die gezahlten Preise zusammensetzen. Daran sind die Viehvermarkter nicht ganz unschuldig. Bewusst verschleiern sie manches, um sich den ein oder anderen Euro zusätzlich in die Tasche zu stecken, ohne dass der Landwirt das merkt.


Gesamtpaket im Blick:

Wir haben ihnen deshalb auf die Finger geschaut und geben einen Überblick, welche Informationen auf der Abrechnung nicht fehlen dürfen. Außerdem klären wir, welche Ziele – z.B. bei den Vorkosten – angestrebt werden sollten und wo Fallstricke lauern (siehe Checkliste).


Wichtig: Neben den rein monetären Zielen – hohe Zuschläge, niedrige Vorkosten – sollten Sie immer auch das Gesamtpaket im Blick behalten, das Ihnen Ihre Erzeugergemeinschaft bzw. Ihr Händler bietet: Saubere Lkws, zuverlässige Fahrer, pünktliche Abholzeiten, Beratungen und Auswertungen etc. sind für viele Mäster wichtige Dienstleistungen, die sich in Geld nur schwer bemessen lassen.


1.Wiegeprotokolle überprüfen


Noch bevor die eigentliche Schlachtabrechnung auf Ihrem Betrieb eintrudelt, sollte der Vermarkter dafür sorgen, dass Sie die Original-Wiegeprotokolle vom Schlachthof bekommen. Gesetzlich vorgeschrieben ist das zwar nicht. Jedoch wirft es ein schlechtes Licht auf den Händler, wenn er mit diesen Listen aus der neutralen Klassifizierung hinter dem Berg hält.


Wichtige Infos auf dem Schlachtprotokoll liefern die Schlachtgewichte und die Klassifizierungsergebnisse mit Muskelfleischanteil bzw. Indexpunkten. Zudem enthält es die Befunddaten der abgelieferten Tiere.


Viele Landwirte erhalten die Wiegeprotokolle immer noch per Fax. Etliche Vermarkter stellen den Mästern diese Infos inzwischen aber auch elektronisch zur Verfügung. Und Portale wie „Schlachtdaten-Online“ bieten beispielsweise auch einen SMS- und E-Mail-Service mit einer Kurzauswertung.


Nutzen Sie die Wiegelisten, um gezielte Maskenauswertungen durchzuführen: Liegen beispielsweise mehr als 10% der abgelieferten Tiere außerhalb des optimalen Gewichtsbereiches, war Ihre Sortierung nicht optimal. Das können Sie dann bei der nächsten Partie besser machen.


2.Zuschläge aushandeln


Der Basispreis stellt die Grundlage für die Abrechnung der abgelieferten Schweine dar. Mäster und Händler verhandeln jedoch selten über die absolute Höhe des Basispreises. Vielmehr dürften mindestens 90% aller Schweine in Deutschland in Anlehnung an den Vereinigungspreis verkauft werden. Diesen sogenannten VEZG-Preis handelt die Vereinigung der Erzeugergemeinschaften (VEZG) jeden Mittwoch mit den Schlachtern aus.


Viele Viehvermarkter zahlen dem Mäster allerdings auf den Vereinigungspreis mehr oder weniger deutliche Aufschläge. Die Höhe der Zuschläge richtet sich nach der Partiegröße, der Ferkelherkunft und natürlich dem Verhandlungsgeschick des Landwirts.


Dabei gilt in den Veredelungszentren für möglichst volle Züge und Vorkosten von rund 4 € je Tier: Zuschläge von 2 ct je kg Schlachtgewicht (SG) auf den VEZG-Preis sind durchschnittlich, 3 ct realistisch, 4 ct und darüber sehr gut. Denken Sie hierbei aber auch an weitere Boni, die wie z.B. bei der Westfleisch nur einmal jährlich ausbezahlt werden. Und auch Dienstleistungen des Vermarkters, beispielsweise die Kontrolle am Schlachtband, können bares Geld wert sein.


Zudem: Betrachten Sie den vereinbarten Basispreis mit seinen Zuschlägen immer im Paket mit der Abrechnungsmaske und den Vorkosten. Oft werden hohe Aufschläge auf den Basispreis mit hohen Vorkosten erkauft. Oder sehr geringe Vorkosten werden durch fehlende Zuschläge subventioniert.


Sie sollten auch stets bedenken, dass die Vorkosten je Tier berechnet, die Zuschläge aber „nur“ je kg SG bezahlt werden. Weil ein Schwein aber in der Regel weniger als 100 kg Schlachtgewicht wiegt, gleichen hohe Zuschläge hohe Vorkosten nicht 1:1 aus.


Prüfen Sie auf der Schlachtabrechnung, ob Ihr Händler auch den vereinbarten Basispreis zugrunde gelegt hat. Am einfachsten ist es, wenn Sie den Preis mit dem veröffentlichten VEZG-Preis vergleichen. Dann sehen Sie schnell, ob die vereinbarten Aufschläge gezahlt oder ob gar Hauspreise abgerechnet wurden.


3.Passt die Abrechnungsmaske?


Viele Landwirte kennen ihre Abrechnungsmaske nicht. Sie vertrauen hier blind ihrem Vermarkter. Das hat Gründe. Oft ist die Maske so kompliziert, dass man sie nicht nachvollziehen kann. Oder der Händler führt sie erst gar nicht auf den Schlachtabrechnungen auf.


Gerade die großen Schlachtunternehmen arbeiten heute mit Einheitsmasken – also einer Maske, die für alle Lieferanten gilt. Das heißt aber noch lange nicht, dass diese auch für Sie als Mäster gilt! Einige Vermarkter vergrößern beispielsweise die Gewichtsbereiche. Das kommt vielen Mästern entgegen.


Auf der anderen Seite kann der Viehhändler die Masken aber auch zu seinen Gunsten „frisieren“: Die Gewichtsgrenzen leicht verschärfen, die Regeln für das Runden ändern oder die Aufschläge für Muskelfleisch reduzieren – der Phantasie sind keine Grenzen gesetzt.


Unser Rat: Vereinbaren Sie mit dem Vermarkter eindeutig, welche Maske zur Abrechnung kommt und auch, welches Klassifizierungssystem angewandt wird (siehe top agrar 9/2016, Seite S4). Vergleichen Sie zudem die Original-Wiegeprotokolle mit der Viehhändler-Abrechnung: Stimmen Indexpunkte und Gewichte überein?


Die Schlachter zahlen die Indexpunkte nur bis zu einer bestimm-ten Systemobergrenze, meist liegt sie bei 1,04 oder 1,05 IXP/kg SG. Bessere Schweine werden also nicht honoriert. Bei der Berechnung der durchschnittlichen Indexpunkte einer Partie ist es nun wichtig, dass nicht die tatsächlich erreichten Indexpunkte der besten Tiere berücksichtigt werden, sondern die Systemobergrenzen. Andernfalls gaukelt der Durchschnitt bessere Werte vor, als am Ende bezahlt wurden.


4.Vorkosten checken


Einige Vermarkter zeigen sich „kreativ“ bei der Aufstellung von Kostenpositionen auf der Schlachtabrechnung. Waschgebühren, Wiegegebühren, Erfassungskosten, Klassifizierungskosten, Schadensvorsorge etc. sind nur einige Beispiele. Hier gilt es, einen kritischen Blick zu behalten. Wird Ihnen zum Beispiel eine Ausfallversicherung in Rechnung gestellt, sollte diese beim Vermarkter auch tatsächlich vorhanden sein.


Neben Ihrem Standort und damit der Entfernung zum Schlachthof unterliegen die Vorkosten Ihrem Verhandlungsgeschick. Je nach Jahresmenge, Partiegröße und dem gewünschten Verladezeitpunkt (flexibel, unflexibel) haben Sie die Trümpfe auf Ihrer Seite. Auch die Verladedauer spielt eine Rolle: Laufen die Schweine problemlos über Ihre Rampe auf den Lkw, kommt Ihnen der Händler bestimmt mehr entgegen, als wenn die Verladung viel Zeit und Nerven kostet.


In der Praxis schwanken die Vorkosten zwischen 1,50 € bis mehr als 6,00 € je Tier. Im Schnitt liegen sie bei rund 4 € je Schwein, je nach Region und Schlachthofentfernung auch leicht darüber.


Unklarheiten gibt es immer noch hinsichtlich der Kosten für die Salmonellenuntersuchungen. Leider stellen viele Schlachtunternehmen die Untersuchungen in Höhe von rund 2,50 € je Probe dem Landwirt in Rechnung. Achten Sie gerade bei wechselnden Abnehmern darauf, dass nicht unnötig mehr Proben gezogen werden, als nach dem Stichprobenschlüssel vorgeschrieben sind.


5.Teilschäden kontrollieren


Der Schlachtabrechnung sollte immer die Einzeltieraufstellung mit den Befunddaten beiliegen. Das ist sogar gesetzlich und vom QS-System vorgeschrieben.


Abrechnungsrelevant sind insbesondere die Teilschäden und Leberbefunde. Die übrigen Befunddaten spielen bei der Bezahlung – mit Ausnahme eines größeren Schlachtunternehmens – bislang keine Rolle. Für eine verworfene Leber wird im Schnitt ein Abzug von ca. 1 € berechnet.


Wichtig bei den Teilschäden: Diese sollten immer mit Gewicht angegeben und danach berechnet werden. Die Höhe des Abzugs bemisst sich dann danach, ob ein wertbestimmendes Teilstück betroffen ist. Werden beispielsweise für ein verworfenes Eisbein 20 ct je kg SG berechnet, ist das sicherlich nicht gerechtfertigt. Beim verworfenen Schinken dagegen schon.


Vorsicht: Teils schlagen Viehhändler noch einmal auf die Kosten vom Schlachthof auf. Hier gilt also ebenfalls: Lassen Sie sich die Originallisten geben!


Generell nutzen die Praktiker die Befunddaten noch sehr selten. Nicht ohne Grund: Die Qualität der Befundung durch das amtliche Personal lässt in vielen Schlachtbetrieben zu wünschen übrig. Insbesondere die starken Schwankungen zwischen einzelnen Tagen und Personen fallen immer wieder auf.


Doch die Bedeutung der Befunddaten dürfte in Zukunft durch die Diskussionen rund um Tierschutz- und Tierwohlindikatoren zunehmen. Auch eine zentrale Befunddatenbank ist bereits eingerichtet.


6.Verworfene Tiere – wer ist schuld?


Kommen einzelne Tiere gar nicht zur Schlachtung oder werden sie während der Schlachtung verworfen, sollten Sie sich über die Gründe informieren. Dazu nutzen Sie am besten die amtlichen Untersuchungsberichte. Liegt etwa ein Schlachtschaden vor, weil die Schweine zum Beispiel zu lange im Brühkessel waren? Dann muss der Schlachter für das Schwein aufkommen und Ihnen den fehlenden Erlös ersetzen.


Ist ein Transportschaden die Ursache, geht auch das aus den amtlichen Untersuchungsberichten hervor. In diesem Fall trägt der Händler bzw. Transporteur die Kosten und muss Ihnen den entgangenen Erlös ersetzen.


Häufig sind jedoch Abszesse oder Krankheiten für die Untauglichkeit verantwortlich. Wenn das Schwein nicht transportfähig ist, sollten Sie es daher besser merzen statt abzuliefern. Tierschutzverstöße in diesem Bereich werden erfahrungsgemäß scharf sanktioniert. Hinzu kommt, dass Sie dann auch die Kosten für die Entsorgung am Schlachthof übernehmen müssen. Sie betragen in Summe im Schnitt der Schlachtbetriebe rund 30 €. Manche Unternehmen verlangen sogar 40 € oder mehr. Das ist aber eindeutig zu viel!


7.Zahlungsziel und -sicherheit überprüfen


Verladung und Bezahlung innerhalb von einer Woche? Das ist leider nur für wenige Landwirte Realität. Oft liegen zwischen Liefertermin und Überweisung rund vierzehn Tage oder mehr. Dabei darf man jedoch nicht vergessen, dass gerade bei Rein-Raus-Betrieben gleich mehrere Forderungen aufeinanderfolgender Lieferungen offen sein können. So können sich selbst bei mittleren Betriebsgrößen offene Zahlungen schnell auf einen sechsstelligen Betrag aufsummieren.


Inzwischen lassen sich viele Vermarkter aber auch auf kürzere Zahlungsziele ein. Selbst Abschlagszahlungen vor Verladung sind teils gängige Praxis.


Wichtig bei der Auswahl des Handelspartners ist die Sicherheit der Zahlungen bei Zahlungsunfähigkeit. Der überwiegende Anteil der Vermarkter verfügt heutzutage über eine Warenkreditversicherung. Fragen Sie bei Ihrem Händler ruhig mal nach, was beispielsweise im Falle einer Schlachthofinsolvenz mit offenen Forderungen passieren würde. -ri-

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