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Niederlande: Güllemanagement beeinflusst Veredlung enorm

Für die Zukunft der niederländischen Tierproduktion sind weniger die in Geflügel-, Schweine- und Milchviehbranche herrschenden Quotenrechte als vielmehr direkt die für Güllemanagement und Nährstoffbilanzen geltenden Umweltvorschriften ausschlaggebend. Das zeigt ein Bericht der Universität Wageningen.

Lesezeit: 4 Minuten

Für die Zukunft der niederländischen Tierproduktion sind weniger die in Geflügel-, Schweine- und Milchviehbranche herrschenden Quotenrechte als vielmehr direkt die für Güllemanagement und Nährstoffbilanzen geltenden Umweltvorschriften ausschlaggebend. Das zeigt ein Bericht der Universität Wageningen. Nach Angaben von AgE gehen die Forscher für die Schweinehaltung davon aus, dass sich der Wert der Produktionsrechte in den nächsten Jahren weiter verringert. Notwendige Investitionen in Tier- und Umweltschutz sollen hingegen zu höheren Kosten der Betriebe führen. Derzeit müssen die Schweinehalter für einen Mastplatz knapp 158 Euro allein für das Produktionsrecht investieren. Die in der zweiten Hälfte der neunziger Jahre eingeführten Produktionsrechte für die Veredler sind in den Niederlanden ein Instrument, um die Gülleüberschüsse einzudämmen. Dabei besteht durchaus eine Wechselwirkung zwischen Schweine-, Geflügel- und Milchproduktion. Sollten die Schweinehalter in Reaktion auf rigidere Umweltvorschriften abstocken, könnten im Gegenzug die Kuh- und Geflügelhalter profitieren, weil weniger Schweinegülle mehr Spielraum für Produktionsausweitungen böte. Allerdings ist die in den Niederlanden für die Zeit ab 2015 diskutierte Abschaffung der Produktionsquotierung für die Schweinehalter durchaus noch nicht beschlossene Sache. Bedingung soll in jedem Fall sein, dass der Güllemarkt im Gleichgewicht ist, wovon man laut Einschätzung von Experten derzeit noch ein gutes Stück entfernt ist.


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Verstärkter Gülletourismus möglich


Die Forscher der Universität Wageningen gehen davon aus, dass aufgrund strengerer Vorschriften zur Gülleausbringung künftig noch mehr Exkremente außerbetrieblich verwertet werden müssen. "Nach der Abschaffung der Produktionsrechte wird der Wettbewerb auf den Gülleverwertungsmärkten auch über die Bestandszahlen in der Rinder- und Schweinehaltung bestimmen", heißt es in der Studie. Jegliche Ausweitung der Milcherzeugung gehe auf Kosten der Schweineproduktion. So entspreche eine Aufstockung des Milchkuhbestandes um 5 % im Gegenzug einer Abstockung der Sauenzahlen um 2 % und einer Verringerung des Schlachtschweinebestandes um 5 %. In solch einem Szenario rechnen die Wissenschaftler mit weiterem Druck auf die Märkte für Wirtschaftsdünger und mit verstärktem Gülletourismus in Richtung Deutschland und Nordfrankreich.


Rückgang der Phosphat- und Ammoniakproduktion


Spürbare Auswirkungen durch die Abschaffung der Produktionsrechte erwarten die Wageninger Wissenschaflter für den Geflügelmarkt. So wird im Fall einer Lockerung der Quotierung ab 2015 mit geringeren Kosten für die Geflügelhalter gerechnet. Sollte eine Ausweitung der Geflügelhaltung dann tatsächlich stattfinden und gleichzeitig die Schweineproduktion leicht steigen, rechnen die Wissenschaftler aus Wageningen damit, dass trotzdem etwas weniger Phosphat aus der Tierhaltung anfällt als bisher. Konkret wird mit einer Menge von 170 Mio kg P2O5 im Jahr 2020 gerechnet, nach 175 Mio kg im Jahr 2008 und 174 Mio kg im Jahr 2002. Gleichzeitig sollen die Ammoniakemissionen in diesem Szenario auf 98 Mio kg sinken, nach 115 Mio kg im Jahr 2008 und 123 Mio kg sechs Jahre zuvor. Schwierig ist die Prognose der Geflügel- und Schweinezahlen den Forschern zufolge allerdings unter anderem wegen der ungewissen Entwicklung der Milchviehhaltung.


Stillstand wegen Übergangsregierung


Welche Rahmenbedingungen der Staat künftig für die Tierhalter setzt, ist nicht zuletzt wegen der unklaren Mehrheitslage im niederländischen Parlament nach den Wahlen Anfang Juni ungewiss, denn eine neue Regierung muss noch gebildet werden. Die geschäftsführende Agrarministerin Gerda Verburg von den Christdemokraten hatte kurz vor der Wahl noch eine Lockerung von Tierschutzvorschriften auf den Weg gebracht, so beim Platzbedarf für Mastschweine und den Standards für Spaltenböden. Wegen dieser in letzter Minute vor der Wahl beschlossenen Änderungen muss ab 2013 ein Mastschwein in bestehenden Betrieben nicht wie zuvor festgeschrieben mindestens 1 qm zur Verfügung haben, sondern nur noch 0,8 qm. In ihrer derzeitigen Rolle als geschäftsführende Ministerin sind von Verburg keine weiteren Festlegungen zu erwarten, was die Zukunft der Produktionsrechte angeht.

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