Als Ausgleich für Dürreschäden zahlt Bayern zusätzlich zum Bund-Länder-Programm eine Futterbeihilfe.
In die beihilfeberechtigte Gebietskulisse fallen von Norden her alle bayerischen Landkreise bis einschließlich Dillingen, Donau-Ries, Neuburg-Schrobenhausen, Pfaffenhofen, Freising, Erding, Mühldorf und Altötting. In diesen Landkreisen werden sämtliche Futterbaubetriebe als förderfähig anerkannt. In den übrigen Landkreisen können die Futterbaubetriebe Beihilfe beantragen, die einen Ertragsrückgang von 30% nachweisen.
Der Freistaat bezuschusst alle mit Rechnung und Zahlungsnachweis belegten Zukäufe von Grundfutter mit 50%. Dabei werden alle Rechnungen ab dem 1. August anerkannt. Gezahlt wird maximal die Hälfte des betrieblichen Grundfutterbedarfs eines Normaljahres. Zudem ist der Zuschuss pro Betrieb auf 50000 € gedeckelt und es gilt ein Selbstbehalt von 500 €.
Die Antragstellung soll laut Auskunft des bayerischen Landwirtschaftsministeriums ab Mitte September möglich sein. Die Abwicklung der Anträge sollen die örtlichen Landwirtschaftsämter übernehmen.
Noch offen waren bei Redaktionsschluss die Einzelheiten zur Bund-Länder-Dürrehilfe für existenzgefährdete Betriebe. Fest steht nur, dass sich Baden-Württemberg und Bayern daran beteiligen werden.
Hinweis:
Bitte aktivieren Sie Javascipt in Ihrem Browser, um diese Seite optimal nutzen zu können
Zum Lesen dieses Artikels benötigen Sie ein top agrar Abonnement
Als Ausgleich für Dürreschäden zahlt Bayern zusätzlich zum Bund-Länder-Programm eine Futterbeihilfe.
In die beihilfeberechtigte Gebietskulisse fallen von Norden her alle bayerischen Landkreise bis einschließlich Dillingen, Donau-Ries, Neuburg-Schrobenhausen, Pfaffenhofen, Freising, Erding, Mühldorf und Altötting. In diesen Landkreisen werden sämtliche Futterbaubetriebe als förderfähig anerkannt. In den übrigen Landkreisen können die Futterbaubetriebe Beihilfe beantragen, die einen Ertragsrückgang von 30% nachweisen.
Der Freistaat bezuschusst alle mit Rechnung und Zahlungsnachweis belegten Zukäufe von Grundfutter mit 50%. Dabei werden alle Rechnungen ab dem 1. August anerkannt. Gezahlt wird maximal die Hälfte des betrieblichen Grundfutterbedarfs eines Normaljahres. Zudem ist der Zuschuss pro Betrieb auf 50000 € gedeckelt und es gilt ein Selbstbehalt von 500 €.
Die Antragstellung soll laut Auskunft des bayerischen Landwirtschaftsministeriums ab Mitte September möglich sein. Die Abwicklung der Anträge sollen die örtlichen Landwirtschaftsämter übernehmen.
Noch offen waren bei Redaktionsschluss die Einzelheiten zur Bund-Länder-Dürrehilfe für existenzgefährdete Betriebe. Fest steht nur, dass sich Baden-Württemberg und Bayern daran beteiligen werden.