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„Die Beratung wird teurer“

Lesezeit: 2 Minuten

Zu: „Bei den Grundmodulen entstehen keine höheren Kosten“, top agrar-Südplus 6/2015, Seite 6.


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Die von Herrn Reimer dargestellten Kosten des neuen Beratungssystems sind unvollständig. Die bürokratischen Mehrkosten fressen den höheren Zuschuss für die Grundmodule Milchvieh- bzw. Schweinehaltung komplett wieder auf.


Dieses Modul entspricht dem Leistungsumfang, den die Beratungsdienste seit über 20 Jahren erfolgreich erbracht haben. In der bisherigen schlanken Förderung gewährte Baden-Württemberg für jede Beratungskraft einen Zuschuss von 28 200 € pro Jahr. Bei 55 Betrieben pro Beratungskraft entsprach dies 512 € pro Betrieb und Jahr. Etwa den gleichen Betrag zahlten die Betriebe als Eigenanteil. Die Geschäftsführung war wegen des unbürokratischen Systems weniger zeitintensiv und wurde vom zuständigen Landwirtschaftsamt erbracht. Zudem waren die meisten Beratungsdienste wegen ihrer geringen Größe von der Umsatzsteuer befreit.


Zukünftig fallen für die Geschäftsführung sowie die Beantragung und Ab­rechnung der Beratungsmodule etwa 200 € Mehrkosten pro Betrieb und Jahr an. Die von den Beratern verpflichtend zu besuchenden Fortbildungen und die Dokumentation der Beratung kosten weitere 200 € pro Betrieb und Jahr.


Da der Zuschuss von max. 1 100 € erst im Nachhinein ausgezahlt wird, fallen etwa 30 € Zinsen an. Weil künftig alle Beratungsleistungen umsatzsteuerpflichtig sind, kommen für den pauschalierenden Betrieb weitere 261 € an Umsatzsteuer dazu.


Einschließlich des Eigenanteils von 275 € beträgt der Beratungsaufwand für den optierenden Betrieb künftig 705 € und für den pauschalierenden Betrieb 966 € pro Jahr. Die Behauptung von Herrn Reimer, dass die Beratung für diese Betriebe mit dem neuen Beratungssystem nicht teurer wird, ist nach unserer Berechnung somit falsch.


Völlig unverständlich ist Reimers Aussage, dass von den 38 Beratungsdiensten nur zwei oder drei in der Startphase Liquiditätsprobleme bekommen. Da der Zuschuss erst nach vollständigem Abschluss und einer Prüfung des Verwendungsnachweises ausbezahlt wird, müssen die Landwirte in Vorleistung treten oder der Beratungsdienst muss eine Zwischenfinanzierung in Anspruch nehmen. Dieses Problem hat jeder Beratungsdienst – und zwar jedes Jahr wieder und nicht nur in der Startphase.


Frank Wattendorf-Moser, Fabian Schmid, Clemens Mauch, Mareike Middelkoop, Florian Schneider-Wild, Andreas Weixler, Ulrike Koch, Kerstin Kipp, Thorsten Ottfür die Milchvieh-Beratungsdienste Allgäu e. V., Biberach/Sigmaringen e. V.und Ostalb e. V. sowie den Schweine- ­beratungsdienst Sigmaringen e. V.

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