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FDP

Konrad kritisiert Entwurf zum Einsatz von Drohnen in der Landwirtschaft

Laut der neuen Durchführungsverordnung der EU-Kommission zum Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge brauchen Bauern eine Sondergenehmigung für Ausbringungsarbeiten mit Drohnen.

Lesezeit: 2 Minuten

Die FDP-Bundestagsabgeordnete Carina Konrad hat den aktuellen Referentenentwurf des Bundesverkehrsministeriums zur Anpassung nationaler Regelungen an die Durchführungsverordnung der EU-Kommission zum Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge mit Blick auf den Einsatz von Drohnen als „herben Rückschlag für die Digitalisierung der Landwirtschaft und des Weinbaus in Deutschland“ bezeichnet.

In einem offenen Brief forderte die Liberale Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner auf, sich für eine Korrektur des Entwurfs im Sinne der Branche einzusetzen. Im Einzelnen kritisierte Konrad, dass es für die Landwirtschaft nicht mehr möglich sein würde, mit Drohnen Nützlinge wie Maiszünsler abzuwerfen, gezielt zu düngen und partiellen Pflanzenschutz zu betreiben.

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Zu befürchten sei, dass für Ausbringungsarbeiten Sondergenehmigungen eingeholt werden müssten. Lediglich Beobachtungsflüge, Aufzeichnungen und Wildschutz in Wiesen könnten vom Landwirt noch legal mit Drohnen erledigt werden.

Die EU-Regelungen gäben indes Spielraum für den standardmäßigen Einsatz dieser Geräte für den Pflanzenschutz, der in anderen Ländern bereits genutzt werde. Die Ankündigungen des Bundeslandwirtschaftsministeriums, sich für die Digitalisierung in der Landwirtschaft und im Weinbau einzusetzen und Drohnen insbesondere für die Bewirtschaftung von Steillagen zu fördern, würden mit dem Referentenentwurf konterkariert, so Konrad.

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