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Förderdetails

Reifendruckregelanlagen: Anträge wieder möglich

Wie das BLE in einem Newsletter berichtet, können wieder Förderanträge für Reifendruckregelanlagen gestellt werden.

Lesezeit: 2 Minuten

Die Anträge zur Förderung einer Reifendruckregelanlage können über das Online-Förderportal des Bundes gestellt werden. Den Link finden Sie auf dieser Internetseite des BLE. Eine Förderung von Maschinengemeinschaften oder bei überbetrieblichem Einsatz ist nicht möglich.

Die technischen Fördervorraussetzungen

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Hier ein Auszug aus den Förderbedingungen, beschrieben sind die technischen Vorrausstzungen. Das vollständige PDF finden Sie hier.

  • Reifendruckregelanlagen, die technisch geeignet sind den Reifendruck des landwirtschaftlichen Fahrzeugs samt angehängte Maschinen während der Fahrt aus der Kabine zu ändern
  • Bei Neuanschaffung landwirtschaftlicher Fahrzeuge, die ab Werk vorhandene Achsenbohrungen vorweisen, sind Systeme mit Drehdurchführung auf der Innenseite des Rades, beziehungsweise mit einer Druckluftversorgung durch die Achse, förderfähig
  • Förderfähig sind zur Nachrüstung nur 1- und 2-Leitersystem-Anlagen mit Druckluftleitungen über den Kotflügel und eine Drehdurchführung außen am Rad, sowie Systeme mit Drehdurchführung auf der Innenseite des Rades, beziehungsweise mit einer Druckluftversorgung durch die Achse, wenn diese werkseitig mit den vorhandenen Achsdurchführungen ausgestattet wurden und dies im Einklang mit der Zulassung für die Teilnahme am Straßenverkehr erfolgte (Konformität zur Betriebserlaubnis, bzw. Betriebserlaubnis dadurch nicht erloschen ist). Ein entsprechender Nachweis ist auf Nachfrage einzureichen.
  • Es müssen alle Achsen des landwirtschaftlichen Fahrzeugs sowie (falls beantragt) der angehängten Maschinen mit einer Reifendruckregelanlage ausgestattet werden.
  • An motorisierten landwirtschaftlichen Fahrzeugen bestehen die Systeme jeweils aus Kompressor, Ventile, Bedieneinheit, Übertragungssysteme zum Rad. - Bei angehängten Maschinen besteht das System aus Ventilen, Koppelungstechnik an das Zugfahrzeug und Übertragungssystem zum Rad. Kein Aufbaukompressor am Anhänger oder der angehängten Maschine, da die Luftversorgung der Reifen über das motorisierte landwirtschaftliche Fahrzeug erfolgt (Nachweis ist auf Nachfrage einzureichen).
  • Es werden Reifendruckanlagen gefördert, die dem sicherheitsrelevanten Stand der Technik entsprechen
  • Von der Förderung ausgeschlossen sind Systeme, für deren Installation der Druckluftleitungen nachträgliche Änderungen an sicherheitsrelevanten, tragenden Bauteilen (z.B. nachträgliche Achsenbohrungen) notwendig sind
  • Eigenbaulösungen und Reifen werden nicht gefördert.

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