Wer einen Rückewagen mit Anhängedeichsellenkung besitzt, muss darauf achten, dass die hydraulische Lenkeinrichtung auch in Ordnung ist. Einem Landwirt aus dem Landkreis Passau brach die Verbindunsöse zwischen Hydraulikzylinder und Anhängedeichsel auseinander. Der Anhänger schwenkte dann zur Seite und verkeilte sich mit dem Schlepperreifen, berichtet Rita Lederhuber von der Land- und forstwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft Niederbayern/Oberpfalz und Schwaben. Der Landwirt habe auch die mechanische Verriegelung der Deichsellenkung vergessen, was bei Straßenfahrt lebensnotwendig und Vorschrift ist.
"Rückewagenbesitzer sind verpflichtet, dass ihre Wagen jährlich von einer befähigten Person überprüfen zu lassen", so Lederhuber weiter. Bei Rückewagengemeinschaften sei der Vorstand oder Maschinist bei einem Mangel an der Maschine, nach einem Unfall in der Haftung. (ad)