Um ein Meinungsbild von Verbrauchern in Deutschland einzuholen, hielt das Bundesinstitut für Risikobewertung, kurz BfR, eine Verbraucherkonferenz ab. Während der Konferenz informierten sich 20 ausgewählte Verbraucher und Verbraucherinnen zum Thema Genome editing. Für einen Großteil der Teilnehmer war das Thema bis dahin unbekannt.
Informationen bekamen sie von 13 Experten, u.a. von Prof. Dr. Urs Niggli vom Forschungsinstitut für biologischen Landbau (FiBL), Prof. Dr. Jens Boch vom Institut für Pflanzengenetik an der Leibniz Universität Hannover und Daniela Wannemacher vom Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND). Abschließend stellten die 20 Teilnehmer in ihrem Verbrauchervotum Chancen und Risiken fest und forderten u.a. dieses:
Gene Drive soll bei wilden Arten ausgeschlossen sein, solange nicht Methoden vorliegen, um den Ausbreitungsbereich abzugrenzen. Bei Schlüsselspezies soll ein generelles Verbot bestehen.
Aufgrund des Vorsorgeprinzips sollte man bei Genome editing mit Punktmutationen auf eine schematische Regelung nach Gentechnikgesetz und -verordnung verzichten. Ist Genome editing nicht von natürlicher Mutagenese zu unterscheiden, sei das Produkt und nicht die Technik zu bewerten. Andere Genome-Editing-Verfahren, bei denen fremde DNA eingebracht wird, sollten als GVO gekennzeichnet sein.
Bei Zulassungsverfahren sollte man neben dem Risiko auch Umweltauswirkungen bewerten sowie den Einfluss z.B. auf Nachhaltigkeit, Artenvielfalt, Ernährung einer wachsenden Weltbevölkerung, Bodenqualität, Tierwohl und Klima.
Statt Patenten für natürliche Eigenschaften sollte lediglich ein Sortenschutz gelten. Patente dürften zudem kein komplettes genetisches Merkmal beinhalten, da dies dann auch konventionelle Züchtungen mit diesem Merkmal betreffen würde.
Einige Teilnehmer wollen Wahlfreiheit für diejenigen, die sich gentechnikfrei ernähren möchten. Sie fordern dazu z.B. ein Zertifikat für Saatgut, das ohne Genome editing bzw. ohne Verfahren der ungerichteten Mutagenese gezüchtet ist.
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Um ein Meinungsbild von Verbrauchern in Deutschland einzuholen, hielt das Bundesinstitut für Risikobewertung, kurz BfR, eine Verbraucherkonferenz ab. Während der Konferenz informierten sich 20 ausgewählte Verbraucher und Verbraucherinnen zum Thema Genome editing. Für einen Großteil der Teilnehmer war das Thema bis dahin unbekannt.
Informationen bekamen sie von 13 Experten, u.a. von Prof. Dr. Urs Niggli vom Forschungsinstitut für biologischen Landbau (FiBL), Prof. Dr. Jens Boch vom Institut für Pflanzengenetik an der Leibniz Universität Hannover und Daniela Wannemacher vom Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND). Abschließend stellten die 20 Teilnehmer in ihrem Verbrauchervotum Chancen und Risiken fest und forderten u.a. dieses:
Gene Drive soll bei wilden Arten ausgeschlossen sein, solange nicht Methoden vorliegen, um den Ausbreitungsbereich abzugrenzen. Bei Schlüsselspezies soll ein generelles Verbot bestehen.
Aufgrund des Vorsorgeprinzips sollte man bei Genome editing mit Punktmutationen auf eine schematische Regelung nach Gentechnikgesetz und -verordnung verzichten. Ist Genome editing nicht von natürlicher Mutagenese zu unterscheiden, sei das Produkt und nicht die Technik zu bewerten. Andere Genome-Editing-Verfahren, bei denen fremde DNA eingebracht wird, sollten als GVO gekennzeichnet sein.
Bei Zulassungsverfahren sollte man neben dem Risiko auch Umweltauswirkungen bewerten sowie den Einfluss z.B. auf Nachhaltigkeit, Artenvielfalt, Ernährung einer wachsenden Weltbevölkerung, Bodenqualität, Tierwohl und Klima.
Statt Patenten für natürliche Eigenschaften sollte lediglich ein Sortenschutz gelten. Patente dürften zudem kein komplettes genetisches Merkmal beinhalten, da dies dann auch konventionelle Züchtungen mit diesem Merkmal betreffen würde.
Einige Teilnehmer wollen Wahlfreiheit für diejenigen, die sich gentechnikfrei ernähren möchten. Sie fordern dazu z.B. ein Zertifikat für Saatgut, das ohne Genome editing bzw. ohne Verfahren der ungerichteten Mutagenese gezüchtet ist.