Nach monatelangem Tauziehen haben sich die Umwelt- und Agrarpolitiker von Union und SPD kürzlich auf die neuen Vorgaben zum Insektenschutz verständigt. Damit könnte das Insektenschutzpaket noch vor der Sommerpause beschlossen werden – vorausgesetzt, dass Bundestag und Bundesrat dem Gesetz Ende Juni zustimmen.
Den Ausschlag dafür gab die Einigung der Parteien auf zusätzliche Fördermittel für die Landwirtschaft zum Insektenschutz von 65 Mio. €. Mit dem Geld will man insbesondere die Betriebe finanziell unterstützen, die von Verboten bestimmter Pflanzenschutzmittel in Schutzgebieten (z.B. Naturschutzgebiete, gesetzlich geschützte Biotope, Natura 2000-Gebiete, FFH-Grünlandgebiete) betroffen sind. Für die Ausschüttung der Mittel soll in der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) ein neuer Fördertatbestand geschaffen werden. Zusätzlich einigten sich die Bundesländer auf eine Ko-Finanzierung durch die Länder, wodurch der Landwirtschaft dann insgesamt rund 100 Mio. € für Insektenschutzmaßnahmen zur Verfügung stehen könnten.
Die Abgeordneten haben in ihrem Kompromiss auch die Länderöffnungsklauseln für die neuen Insektenschutzvorgaben rechtlich besser abgesichert. Damit bleiben bereits bestehende Vereinbarungen zum Schutz von Insekten – z.B. in Bayern, Baden-Württemberg und Niedersachsen (Niedersächsischer Weg) – von den neuen Auflagen unangetastet. Ausdrücklich erlaubt sind dort auch finanzielle Anreize und Ausgleichszahlungen für die Maßnahmen.
Wie gehts weiter?
Über die Verschärfungen im Pflanzenschutz stimmen die Länder am 25. Juni ab. Dann geht es auch darum, ob entlang von Gewässern Randstreifen von mindestens 5 m (bei dauerhafter Begrünung) oder 10 m (ohne Begrünung) vorgeschrieben werden. Zusätzlich will man über ein Anwendungsverbot von Glyphosat ab dem 1. Januar 2024 abstimmen.
Über die Verschärfungen im Pflanzenschutz stimmen die Länder am 25. Juni ab. Dann geht es auch darum, ob entlang von Gewässern Randstreifen von mindestens 5 m (bei dauerhafter Begrünung) oder 10 m (ohne Begrünung) vorgeschrieben werden. Zusätzlich will man über ein Anwendungsverbot von Glyphosat ab dem 1. Januar 2024 abstimmen.
Anmerkung: Wir geben hier den Stand von Mitte Juni wieder (Redaktionsschluss). Wie die Einigung des Insektenschutzpakets letztendlich aussieht, lesen Sie tagesaktuell auf www.topagrar.com oder in der kommenden top agrar-Ausgabe.
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Nach monatelangem Tauziehen haben sich die Umwelt- und Agrarpolitiker von Union und SPD kürzlich auf die neuen Vorgaben zum Insektenschutz verständigt. Damit könnte das Insektenschutzpaket noch vor der Sommerpause beschlossen werden – vorausgesetzt, dass Bundestag und Bundesrat dem Gesetz Ende Juni zustimmen.
Den Ausschlag dafür gab die Einigung der Parteien auf zusätzliche Fördermittel für die Landwirtschaft zum Insektenschutz von 65 Mio. €. Mit dem Geld will man insbesondere die Betriebe finanziell unterstützen, die von Verboten bestimmter Pflanzenschutzmittel in Schutzgebieten (z.B. Naturschutzgebiete, gesetzlich geschützte Biotope, Natura 2000-Gebiete, FFH-Grünlandgebiete) betroffen sind. Für die Ausschüttung der Mittel soll in der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) ein neuer Fördertatbestand geschaffen werden. Zusätzlich einigten sich die Bundesländer auf eine Ko-Finanzierung durch die Länder, wodurch der Landwirtschaft dann insgesamt rund 100 Mio. € für Insektenschutzmaßnahmen zur Verfügung stehen könnten.
Die Abgeordneten haben in ihrem Kompromiss auch die Länderöffnungsklauseln für die neuen Insektenschutzvorgaben rechtlich besser abgesichert. Damit bleiben bereits bestehende Vereinbarungen zum Schutz von Insekten – z.B. in Bayern, Baden-Württemberg und Niedersachsen (Niedersächsischer Weg) – von den neuen Auflagen unangetastet. Ausdrücklich erlaubt sind dort auch finanzielle Anreize und Ausgleichszahlungen für die Maßnahmen.
Wie gehts weiter?
Über die Verschärfungen im Pflanzenschutz stimmen die Länder am 25. Juni ab. Dann geht es auch darum, ob entlang von Gewässern Randstreifen von mindestens 5 m (bei dauerhafter Begrünung) oder 10 m (ohne Begrünung) vorgeschrieben werden. Zusätzlich will man über ein Anwendungsverbot von Glyphosat ab dem 1. Januar 2024 abstimmen.
Über die Verschärfungen im Pflanzenschutz stimmen die Länder am 25. Juni ab. Dann geht es auch darum, ob entlang von Gewässern Randstreifen von mindestens 5 m (bei dauerhafter Begrünung) oder 10 m (ohne Begrünung) vorgeschrieben werden. Zusätzlich will man über ein Anwendungsverbot von Glyphosat ab dem 1. Januar 2024 abstimmen.
Anmerkung: Wir geben hier den Stand von Mitte Juni wieder (Redaktionsschluss). Wie die Einigung des Insektenschutzpakets letztendlich aussieht, lesen Sie tagesaktuell auf www.topagrar.com oder in der kommenden top agrar-Ausgabe.