Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Heftarchiv
Sonstiges

Bürokratieabbau Agrarantrag 2024 Maisaussaat Erster Schnitt 2024

topplus Aus dem Heft

Fördertopf für mehr Insektenschutz

Lesezeit: 2 Minuten

Nach monatelangem Tauziehen haben sich die Umwelt- und Agrarpolitiker von Union und SPD kürzlich auf die neuen Vorgaben zum Insektenschutz verständigt. Damit könnte das Insektenschutzpaket noch vor der Sommerpause beschlossen werden – vorausgesetzt, dass Bundestag und Bundesrat dem Gesetz Ende Juni zustimmen.


Das Wichtigste zum Thema Ackerbau dienstags per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

Den Ausschlag dafür gab die Einigung der Parteien auf zusätzliche Fördermittel für die Landwirtschaft zum Insektenschutz von 65 Mio. €. Mit dem Geld will man insbesondere die Betriebe finanziell unterstützen, die von Verboten bestimmter Pflanzenschutzmittel in Schutzgebieten (z.B. Naturschutzgebiete, gesetzlich geschützte Biotope, Natura 2000-Gebiete, FFH-Grünlandgebiete) betroffen sind. Für die Ausschüttung der Mittel soll in der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) ein neuer Fördertatbestand geschaffen werden. Zusätzlich einigten sich die Bundesländer auf eine Ko-Finanzierung durch die Länder, wodurch der Landwirtschaft dann insgesamt rund 100 Mio. € für Insektenschutzmaßnahmen zur Verfügung stehen könnten.


Die Abgeordneten haben in ihrem Kompromiss auch die Länderöffnungsklauseln für die neuen Insektenschutzvorgaben rechtlich besser abgesichert. Damit bleiben bereits bestehende Vereinbarungen zum Schutz von Insekten – z.B. in Bayern, Baden-Württemberg und Niedersachsen (Niedersächsischer Weg) – von den neuen Auflagen unangetastet. Ausdrücklich erlaubt sind dort auch finanzielle Anreize und Ausgleichszahlungen für die Maßnahmen.


Wie gehts weiter?


Über die Verschärfungen im Pflanzenschutz stimmen die Länder am 25. Juni ab. Dann geht es auch darum, ob entlang von Gewässern Randstreifen von mindestens 5 m (bei dauerhafter Begrünung) oder 10 m (ohne Begrünung) vorgeschrieben werden. Zusätzlich will man über ein Anwendungsverbot von Glyphosat ab dem 1. Januar 2024 abstimmen.


Über die Verschärfungen im Pflanzenschutz stimmen die Länder am 25. Juni ab. Dann geht es auch darum, ob entlang von Gewässern Randstreifen von mindestens 5 m (bei dauerhafter Begrünung) oder 10 m (ohne Begrünung) vorgeschrieben werden. Zusätzlich will man über ein Anwendungsverbot von Glyphosat ab dem 1. Januar 2024 abstimmen.


Anmerkung: Wir geben hier den Stand von Mitte Juni wieder (Redaktionsschluss). Wie die Einigung des Insektenschutzpakets letztendlich aussieht, lesen Sie tagesaktuell auf www.topagrar.com oder in der kommenden top agrar-Ausgabe.

Die Redaktion empfiehlt

top + Das Abo, das sich rechnet: 3 Monate top agrar Digital für 9,90€

Unbegrenzter Zugang zu allen Artikeln, Preis- & Marktdaten uvm.

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.