Beim Anbau von Zwischenfrüchten denken viele Landwirte nur an die positiven Effekte: Nährstoffe über Winter retten, lockern des Bodens und Schutz vor Erosion.
Allerdings hat diese Medaille eine Kehrseite. Denn aus phytosanitärer Sicht kann eine Zwischen-frucht-Mischung auch Probleme mit sich bringen. Kritisch sind z.B. kreuzblütige Arten wie Senf, Rübsen oder Kresse in Fruchtfolgen mit Raps. Weil diese mit dem Raps verwandt sind, können sie Phoma oder Verticillium übertragen. Kritisch ist auch der in Zwischenfrüchten auflaufende Ausfallraps (Kohlherniegefahr, Nematodenvermehrung). Weitere Beispiele stehen im Beitrag ab Seite 46. Kombinationen, die aus Sicht der Ackerhygiene zueinander passen, sind rar.
Wer Zwischenfrüchte zur Erfüllung seiner Greening-Verpflichtung anbaut, sollte dies am besten nur vor Mais tun. Denn diese Kultur ist unempfindlich. Will die Politik den Anbau fördern – was sie im Rahmen des Greenings offensichtlich vor hat – muss sie dringend handeln:
- Zum Schutz der Folge- oder Nachbarkultur müssen Beizen und Pflanzenschutzmittel verfügbar sein (z.B. erhöht die grüne Brücke die Virusgefahr).
- Die begrenzte organische Düngung im Herbst reicht für den Anbau eines „guten“ Zwischenfruchtbestandes nicht aus.
- Den Aufwuchs muss man flexibel vor der Samenreife der enthaltenen Arten beseitigen können.
Für Landwirte ist es wichtig, genau zu prüfen, ob eine Zwischenfrucht wirklich in die betriebliche Fruchtfolge passt.