Während sich viele Zwischenfruchtbestände im Norden gut entwickelt haben, liegen sie im Süden teils unter einer schweren Schneedecke. Gehen Sie nun wie folgt vor:
- Haben Sie die Zwischenfrucht nicht als ÖVF angegeben, bietet es sich an, stehende Bestände beim nächsten Frost zu bearbeiten, um die Aussaat der Sommerungen zu erleichtern. Zerkleinern Sie zunächst hochgewachsene Bestände. Geeignet sind Mulcher oder Messerwalzen. Riskieren Sie dabei keinesfalls Fahrspuren! Folgt eine weitere Frostperiode, ist das positiv, weil die Pflanzen dann schneller absterben. Bei mäßigem Frost und unter trockenen Bedingungen können Sie die Pflanzenreste sowie schwache Bestände z.B. mit einer Scheibenegge einarbeiten. So trocknen die Böden im Frühjahr besser ab.
- Auf Greeningflächen muss die Zwischenfrucht mindestens bis zum 15.2. stehen bleiben. Ein Beweiden, Walzen oder Häckseln (ohne Bodeneingriff) ist bis dahin aber möglich. Erfolgt eine reguläre Nutzung nach dem 15.2. (Futter, Energiebiomasse) muss gewährleistet sein, dass nach der Ernte der Zwischenfrucht noch eine Hauptfrucht folgt.
Dr. Ulrich Lehrke, LWK Niedersachsen