Die Landwirte in den Niederlanden dürfen bis 2022 die gleiche Menge an Dung ausbringen wie in den vergangenen zwei Jahren. Auf Vorschlag der EU-Kommission stimmten die Mitgliedsländer im Nitratausschuss in Brüssel der Verlängerung der Ausnahmeregelung zu.
Dies sei „eine gute Nachricht“, stellte die niederländische Landwirtschaftsministerin Carola Schouten Anfang voriger Woche in einem Schreiben an das Unterhaus des Parlaments fest. Die Inanspruchnahme der Ausnahmeregelung setzt voraus, dass die Betriebe über mindestens 80 % Grünland verfügen.
Schouten hatte in Brüssel argumentiert, dass bei Auslaufen der Ausnahmeregelung ein Teil des Grünlands in Ackerland umgewandelt würde, insbesondere für den Maisanbau. Dies hätte eine negative Auswirkung auf die Nitratauswaschung und wäre außerdem schädlich für das Klima und die biologische Vielfalt in den Agrarökosystemen.
Allerdings sind an die weiter geltende Ausnahmeregelung zusätzliche Vorschriften geknüpft. Der Dung darf von den niederländischen Landwirten auf stark lehm- und torfhaltigen Böden künftig nur noch bis zu einer maximalen Außentemperatur von 20 °C ausgebracht werden. Ab 2021 ist eine „oberirdische Ausbringung von Rindergülle“ nur dann erlaubt, wenn der Betrieb über mindestens 85 % Grünland verfügt.