Im Ende September abgeschlossenen Analysejahr 2020 haben die zuständigen Ämter der Bundesländer insgesamt 685 Saatgutuntersuchungen von sieben verschiedenen Kulturpflanzen durchgeführt, wobei Mais mit einem Anteil von 61 % und Raps mit 31 % dominierten.
Wie das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) berichtete, gab es dabei unter allen untersuchten Saatgutpartien lediglich eine Maisprobe, in der Anteile von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) im Spurenbereich nachgewiesen wurden. Der Anteil positiver Proben im Mais habe somit im Vergleich zu drei Positivfunden im Vorjahr wieder abgenommen.
Zu den untersuchten Rapssaatgutproben stellte das BVL fest, dass nach einem Positivfund im Jahr 2019 zuletzt wieder - wie bereits in den Jahren 2013 bis 2018 - kein GVO nachgewiesen worden sei.
Auch bei den Kontrollen von Sojasaatgut seien in keiner der 31 untersuchten Partien GVO-Spuren entdeckt worden.
Als weitere Kulturarten wurden dem Bundesamt zufolge Zuckerrüben, Senf und Luzerne kontrolliert, jedoch mit kleiner Probenanzahl. Auch hier seien in allen Untersuchungen keine GVO-Beimischungen nachweisbar gewesen.
Die Probenahmen und Analysen seien in der Regel zeitlich so abgestimmt, dass im Fall eines GVO-Nachweises das betroffene Saatgut rechtzeitig eingezogen werden könne und es nicht zur Aussaat gelange, erläuterte das BVL mit Blick auf die Verfahrensweise.
Beprobt würden inländisch erzeugte Saatgutpartien und auf dem Markt befindliches Saatgut sowie importiertes Saatgut. Mindestens 10 % der in Deutschland zur Anerkennung vorgestellten Saatgutpartien sollten untersucht werden. Alle Analysen erfolgten mit standardisierten Methoden für die Probenahme und den Nachweis von GVO in Saatgut.