Die Bundesregierung hat keine Handhabe für ein Verbot der Anwendung von Glyphosat zur Abreifebeschleunigung von Getreide, steht aber einem Einsatz des Wirkstoffs zur Arbeitserleichterung skeptisch gegenüber. Darauf weist Agrar-Staatssekretär Peter Bleser in seiner Antwort auf eine Kleine Anfrage der Grünen hin.
Der regelmäßige Einsatz von Glyphosat zur Druschoptimierung entspreche nicht der guten fachlichen Praxis im Pflanzenschutz, stellt der Staatssekretär klar. Seinen Angaben zufolge wird die Frage der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln zur Abreifebeschleunigung, der sogenannten Sikkation, im Rahmen der anstehenden Überarbeitung der Grundsätze für die Durchführung der guten fachlichen Praxis „deutlicher aufgegriffen“. Im Übrigen obliege es den Ländern, zusätzlich Anordnungen gemäß Pflanzenschutzgesetz zur Durchführung der guten fachlichen Praxis zu treffen, deren Nichteinhaltung bußgeldbewehrt und Cross-Compliance-relevant wäre.
Der Bundesrat hatte sich Ende letzten Jahres für ein Glyphosat-Verbot zur Sikkation ausgesprochen. Die Bundesregierung hatte in ihrer Stellungnahme darauf verwiesen, dass ein mit der Zulassung eines Pflanzenschutzmittels festgesetztes Anwendungsgebiet nicht durch Rechtsverordnung ausgeschlossen werden dürfe.