Das Versprühen von Pflanzenschutzmitteln über Schutzgebieten ist mit Umweltrisiken behaftet. Darauf haben das Bundesamt für Naturschutz (BfN) und das Umweltbundesamt (UBA) in einem neuen Papier hingewiesen.
Hintergrund ihrer Warnung ist die geänderte Zuständigkeit für Ausnahmegenehmigungen, die das Versprühen von Insektiziden gegen Forstschädlinge mit Hubschraubern über Natur- und anderen Schutzgebieten erlauben. Bis vor kurzem konnten diese Ausnahmen nur auf Antrag beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) als Notfallzulassung gestattet werden; seit dem 25. Februar entscheiden die Bundesländer aufgrund neuer Anwendungsbestimmungen für zwei Pflanzenschutzmittel eigenständig über die Genehmigung.
„Auf die Behörden in den Bundesländern kommt damit eine große Verantwortung zu, denn das Versprühen von Pflanzenschutzmitteln aus der Luft über Schutzgebieten kann bedrohte Tierarten in ihrem Bestand gefährden“, warnte UBA-Präsidentin Maria Krautzberger. Insektizide seien auch für viele Tierarten gefährlich, die nicht bekämpft werden sollten. Auf Schmetterlingsarten etwa wirkten die Mittel direkt giftig. Vogel- und Fledermausarten seien auch deshalb betroffen, weil ihnen mit den Insekten die Nahrungsgrundlage entzogen werde.
BfN-Präsidentin Prof. Beate Jessel stellte ergänzend fest, dass die Anwendung in Schutzgebieten deshalb „nur nach gründlicher naturschutzfachlicher Prüfung“ genehmigt werden dürfe und eine „seltene Ausnahme“ bleiben müsse.