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topplus Pflanzenschutz-Tipps 18.10.2023

Kühle Witterung gut gegen Läuse im Getreide und Schädlinge im Raps

Pflanzenschutz-Empfehlungen vom 18. Oktober: Einsatz blattaktiver Herbizide in Getreide | Befallssituation Blattläuse | Schädlinge und Phoma in Raps

Lesezeit: 7 Minuten

In Zusammenarbeit mit proPlant und der Landwirtschaftskammer NRW.

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Aktuelle Situation

Am morgigen Donnerstag und am Freitag ist es unbeständig und windig bei Temperaturen zwischen 10 bis 15 °C im Nordosten und 15 bis 20 °C im Südwesten. Am Wochenende ist es im Norden nasskalt mit Sturm, im Süden hingegen deutlich milder. Grund ist eine Luftmassengrenze mitten über Deutschland.

Wintergetreide: Ungräser im kleinen Stadium erfassen

Viele Ungräser sind nach Vorauflaufanwendungen mit Bodenherbiziden geschädigt, häufig sterben jedoch nicht alle ab. Dann können, sofern noch wirksam, Blattherbizide ab dem 2-Blattstadium der Ungräser zum Einsatz kommen.

Das trifft vor allem auf Flächen zu, die bereits im September gesät wurden. Allerdings muss man wissen, dass auf Problemstandorten viele Ungräser oftmals nicht mehr auf Herbizide wie Axial 50, Traxos, Sword 240 EC oder Niantic reagieren. Falls doch, kann man bei Tagestemperaturen unter 10 °C erfolgversprechend mit Axial 50 (vorzugweise in Wintergerste), bzw. mit Traxos und Sword 240 EC in Winterweizen, Wintertriticale und Winterroggen arbeiten. Kühle, dunkle Witterung ist günstig für die genannten Produkte. Sword 240 EC braucht für eine ausreichende Wirkung zwingend den Zusatz eines Additivs. Geeignet ist u.a. Hasten mit 0,5 l/ha.

Bei offener, heller Witterung (für einen Zeitraum von sieben Tagen) bietet sich im Winterweizen auch ein Einsatz von Niantic + Probe (400 g/ha + 0,8 l/ha) an. Probe ist der im Pack enthaltene Formulierungshilfsstoff zum Niantic. Weitere Details zu den Strategien entnehmen Sie den folgenden Übersichten.

Beachten Sie bitte die Zulassung, Gebrauchsanleitung und regionale Hinweise.

Getreide: Maßnahmen gegen Läuse nur selten notwendig

Besonders bei kühlen Bedingungen sind Behandlungen gegen Blattläuse nicht erforderlich. Doch zu jeder Regel gibt es Ausnahmen: So sollten Sie die Bestände vor allem in wärmeren Lagen kontrollieren.

Bei einem Besatz von mehr als einer Laus auf zehn Pflanzen empfiehlt es sich der Einsatz eines Pyrethroids, wie z.B. Karate Zeon (75 ml/ha). Zu beachten ist dabei, dass Insektizide nicht mit Additiven der Herbizidmaßnahme gemeinsam ausgebracht werden dürfen. Eine Ausnahme stellt Kantor dar. Bei Bedarf kann man es in der Spritzbrühe 0,15 %ig einsetzen. Bei den beschriebenen Herbizidkombinationen (siehe Wintergetreide Herbizidmeldung) dürfen die Additive Hasten und Probe nicht mit Insektiziden gemischt werden. Hier ist ein Austausch durch Kantor möglich.

Beachten Sie bitte die Zulassung, Gebrauchsanleitung und regionale Hinweise.

Raps: Schädlinge weiterhin kontrollieren

Wegen der kühleren Witterung ist der Neuzuflug an Rapserdflöhen generell leicht rückläufig. Die Regionen mit günstigen Bedingungen für die Larvenentwicklung nehmen allerdings zu. Nutzen Sie Gelbschalen und Pflanzenkontrollen, um die Situation auf Ihren Flächen abzuchecken.

Die Bekämpfungsschwellen liegen bei 50 Erdflöhe je Gelbschale in drei Wochen oder fünf Schwarze Kohltriebrüssler. Behandlungen sind besonders dann angeraten, wenn der Raps schwach entwickelt ist und warme Witterung (Temperaturen > 18 °C) vorherrscht. Ab Mitte dieser Woche sind kühle, nasse Verhältnisse angesagt, so besteht in der Regel keine Notwendigkeit für Insektizideinsätze.

Darüber werden aktuell nahezu bundesweit erste kleine Rapserdflohlarven in den Trieben von Rapspflanzen gefunden. Blattstielkontrollen geben eine Übersicht über den Befallsdruck im Bestand. Besonders in Regionen mit Starkbefall steht eine Bekämpfungsmaßnahme zur Erfassung der Larven in den Stängeln jetzt an. Genauere Informationen, u.a. über den Einsatz von Minecto Gold oder Exirel, erhalten Sie in den Meldungen der letzten Woche.

Im Vergleich zur vergangenen Woche (10.10.2023) zeigt die proPlant-Karte “Larvenentwicklung Bedingungen” neben den Küstenlagen, Bayern und Sachsen jetzt auch in der südlichen Hälfte NRWs, der Mitte von Sachsen-Anhalt, Südhessen sowie in weiten Teilen Baden-Württembergs optimale Bedingungen für die Entwicklung der Larven an. Damit liegt auch in diesen Regionen Deutschlands eine hohe Wahrscheinlichkeit vor, erste Rapserdflohlarven in den Blattstielen zu finden.

Parallel dazu fördert die Witterung der kommenden Tage besonders in der südwestlichen Hälfte Deutschlands die Eiablage der Käfer (siehe proPlant-Karte “Rapserdfloh Eiablage-Bedingungen"). Aber auch im Rest des Landes bestehen weiter gute Bedingungen, sodass besonders bei Starkbefall an Rapserdflohkäfern von einem wellenartigen, anhaltenden Larvenschlupf bis in den Winter ausgegangen werden kann.

Beachten Sie bitte die Zulassung, Gebrauchsanleitung und regionale Hinweise.

Raps: Phomarisiko leicht gestiegen

In vielen Regionen ist das Phomarisiko im Vergleich zur letzten Woche leicht angestiegen. Wir befinden uns in den meisten Regionen aber immer noch auf einem geringen oder mittleren Niveau.

Wie hoch die Krankheitsgefahr aktuell ist, zeigt die proPlant-Karte „Phomarisiko“. In einzelnen Teilen Deutschlands haben ergiebige Regenfälle in der letzten Woche, wie z.B. in NRW mit bis zu 50 l/m² an zwei Tagen, regional zu guten Infektionsbedingungen geführt. Auch in den kommenden Tagen bleibt das Wetter fast bundesweit, ausgenommen von Teilen Brandenburgs, weiter infektionsfördernd (siehe proPlant-Karte „Phomainfektionen“). Daher sollten Sie die Rapsbestände nochmal auf Phoma Lingam kontrollieren. Eine Behandlung bei Phoma-Befall ist jedoch nur für Bestände notwendig, die noch keinen fungiziden Schutz über eine Wachstumsreglermaßnahme erfahren haben.

Wichtig: Vielfach sind Phomaflecken auf den Rapsblättern zu erkennen, über die Bedeutung der derzeitigen Infektionen entscheidet jedoch überwiegend die Witterung in Winter und vor allem im Frühjahr. Infektionen im Herbst enden dabei nicht immer zwangsläufig in einem starken Stängelbefall.

Weitere Informationen entnehmen Sie den Empfehlungen der vergangenen Woche.

Beachten Sie bitte die Zulassung, Gebrauchsanleitung und regionale Hinweise.

Rüben: Nach der Ernte an Krankheiten und Nematoden denken

Mit einer gleichmäßigen Blattverteilung und –einarbeitung kann man den Grundstein gegen Krankheiten in den nächsten Jahren legen. Wir geben außedem Tipps gegen Rübenzystennematoden.

Mit einer guten Verteilung der Erntereste und guter Bodendurchmischung kann man Überdauerungsorgane von Blattkrankheiten reduzieren und so das Infektionspotenzial für die Folgejahre verringern.

Spielen Rübenzystennematoden auf der Fläche eine Rolle, konzentrieren sich diese zum Zeitpunkt der Ernte besonders stark im Bereich der Rübenkörper. Nach der Verladung der Rübenmiete am Feldrand ist die Belastung mit Nematoden im entstandenen Erdschwad besonders erhöht. Daher ist es empfehlenswert das Erdschwad noch etwa eine Woche liegen zu lassen, da es sich dann durch den hohen Anteil organischer Substanz wie ein Komposthaufen erhitzt und sich der Nematodenbesatz auf das Durchschnittsniveau der Fläche reduziert. Danach können Sie dieses auf dem Vorgewende großflächig auseinanderziehen und verteilen. Problematisch können zwischenzeitliche stärkere Niederschläge sein, da der hohe Feinerdeanteil verschlämmen kann.

Bei der Untersuchung von Bodenproben auf Rübenzystennematoden, werden zunächst die einzelnen Zysten herausgesucht und geöffnet. Anschließend werden mit Hilfe einer Zählkammer unter einem Mikroskop die Eier und Larven gezählt.

Beachten Sie bitte die Zulassung, Gebrauchsanleitung und regionale Hinweise.

Produktrückruf zum Herbizid Trinity

Zwei Chargen des Herbizides Trinity sind von einem Rückruf betroffen. Hier finden Sie die Details.

Die Adama Deutschland GmbH wurde im Rahmen einer Stichprobenkontrolle darüber in Kenntnis gesetzt, dass zwei verkaufte Chargen des Herbizids Trinity mit den Chargennummern 22059238 und 220839726 einen erhöhten Gehalt des Beistoffs Glycerin aufweisen. In der Charge 220839726 wurde zudem ein geringer Anteil des Beistoffs 1,2-Propandiol festgestellt (< 0.4% w/v). Dieser Stoff ist nicht Teil der zugelassenen Zusammensetzung des Mittels.

Im Rahmen von internen Analysen des Herstellers und externen Laboranalysen wurde die Abweichung der Charge 22059238 bestätigt. Untersuchungen zur Charge 220839726 sind noch nicht abgeschlossen.

Es wird darauf hingewiesen, dass der erhöhte Glycerin-Gehalt und der geringe Anteil des Beistoffs 1,2-Propandiol nicht zu einem erhöhten Risiko für Umwelt, Mensch und Tier führen.

Die betroffenen Chargen dürfen ungeachtet dessen ab sofort nicht mehr eingesetzt und vermarktet werden. Sie werden zurückgerufen und der Kaufpreis für das Produkt erstattet.

Details zur Rücknahme und Erstattung finden Sie auf der Internetseite des Herstellers Adama.

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