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topplus Pflanzenschutzempfehlung

Pflanzenschutzempfehlungen vom 08.03.2023

Frühjahrsaussaat | Zurzeit keine Rüsslergefahr | Herbizide im Wintergetreide

Lesezeit: 10 Minuten

In Zusammenarbeit mit proPlant und der Landwirtschaftskammer NRW.

Das Wichtigste zum Thema Pflanzenschutz mittwochs, während der Vegetationsperiode per Mail!

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Aktuelle Situation

Nach Schneefällen bis zur Wochenmitte bestimmen Tiefdruckgebiete das Wetter. Sie bringen mildere Luft. Die Höchstwerte liegen am Freitag um 10 °C, lediglich ganz im Norden ist es mit rund 5 °C noch deutlich kühler. Immer wieder ziehen Regengebiete und Schauer durchs Land. Am Samstag ist es in vielen Teilen der Südhälfte trocken, aber stark bewölkt. Höher ist die Regenwahrscheinlichkeit von der Nordsee bis nach Sachsen sowie nordöstlich davon. Am Sonntag und Anfang der kommenden Woche kündigt sich bundesweit wechselhaftes Wetter an.

Bereiten Sie die Flächen nun für die Frühjahrsaussaat vor

In den meisten Regionen sind die Zwischenfrüchte gut abgestorben. Das trifft z.B. auf Ramtillkraut und Senf zu, deren Absterben bereits durch die ersten Fröste eingeleitet wurde. Abhängig vom Zwischenfruchtbestand befindet sich auf den Flächen keine oder noch eine sehr starke Restverunkrautung (mit allen Übergängen).

Ein insgesamt oft gutes Bild zeigen Mischungen aus Phacelia plus Alexandrinerklee. Ob man noch vorhandene Pflanzen beseitigen muss, hängt von der Folgekultur ab. Folgt Sommergetreide oder Mais, ist z.B. ein Restbesatz mit Kreuzblütlern wie Ölrettich, Tiefenrettich oder Winterraps unproblematisch. Folgen aber Rüben oder Leguminosen, ist es wichtig, noch auftretende Restpflanzen vollständig zu bekämpfen. Unabhängig von der Folgekultur gilt das auch dann, wenn Ungräser wie Ackerfuchsschwanz, Weidel- oder Rispengräser vorkommen.

Zwischenfrüchte mechanisch oder chemisch beseitigen?

Auf milden und leichten Böden ohne stärkeren Besatz mit Ungräsern sowie bei späteren Saatterminen (wie z.B. bei Mais) ist es in der Regel sehr gut möglich, vorhandenen Bewuchs mechanisch zu beseitigen. Zwischenfruchtbestände mit Ölrettich, Raps und Grünroggen wachsen bereits, bzw. werden mit steigenden Temperaturen deutlich an Wachstum zulegen. Sofern es die Befahrbarkeit erlaubt, empfiehlt es sich, üppige Bestände z.B. zu mulchen (situationsabhängig eignen sich auch Messerwalzen, Flachgrubber oder Scheibeneggen), bevor diese die Wasserreserven unnötig beanspruchen.

Bei früheren Saatterminen (bei denen die Böden noch feucht sind), bei tonigen Böden bzw. bei Besatz mit stark bestockten Ungräsern sind mehrere Durchfahrten und anschließend trockenes Wetter erforderlich, um den Aufwuchs zu beseitigen – so eine Kombination ist ausgangs Winter allerdings nur selten gegeben. In diesen Situationen können Sie mit Hilfe von Glyphosat-haltigen Produkten boden- und energieschonender arbeiten. Gegen die erwähnten Ungräser sind Mengen von 1440 bis 1800 g/ha Glyphosat notwendig. Durch die Zugabe von 2,5 bis 5 kg/ha SSA (Achtung: bilanzierungspflichtig!) je 100 l/ha Wasser lässt sich die Wirkung um 10 bis 50 % steigern. Wie stark die Wirksteigerung tatsächlich ausfällt, hängt auch von der Wasserhärte und dem Anteil an weiteren, zweiwertigen Kationen wie Eisen (Fe++) ab. Aber selbst bei Einsatz von Regenwasser wird die Wirkung noch um 10 % gesteigert. Auch bei Premiumprodukten wie Roundup Ultra Max ließ sich eine vergleichbare Mehrleistung durch den SSA-Zusatz erreichen. Es hat sich bewährt, diese Anwendungen mit reduzierter Wasseraufwandmenge von 150 l/ha durchzuführen. Beachten Sie unbedingt folgende Mischungsreihenfolge: Geben Sie zuerst SSA in den Tank, dann mit möglichst viel Wasser mischen. Danach folgt das Glyphosat-haltige Produkt. Damit der Wirkstoff ausreichend von den Pflanzen aufgenommen werden kann, sollte es nach der Behandlung für 6 Stunden trocken bleiben.

Wichtig: Beachten Sie die Einsatzbeschränkungen auf Acker- und Grünlandflächen von Glyphosat-haltigen Produkten auf Grundlage der 5. Verordnung zur Änderung der Pflanzenschutzanwendungsverordnung. In jedem Fall ausgeschlossen ist der Einsatz in Wasser-, Heilquellen- und Naturschutzgebieten sowie zur Spätanwendung vor der Ernte (Sikkation).

Eine Übersicht der Einsatzmöglichkeiten ausgewählter Glyphosat-haltiger Produkte finden Sie in folgender Tabelle:

Beachten Sie bitte die Zulassung, Gebrauchsanleitung und regionale Hinweise.

Raps: Winterliches Wetter für Rüssler ungünstig

Das winterliche Wetter bleibt für die Rüssler – wie schon in der vergangenen Woche – ungünstig. Stehen nach einer Bekämpfungsschwellenüberschreitung noch Insektizidmaßnahmen an, sollte man diese bis zum Beginn der nächsten Schönwetterphase mit frühlingshaften Tagen und Temperaturen von über 10 °C schieben. Damit lässt sich dann die Eiablage der bisher zugeflogenen Käfer verhindern und möglicher, weiterer Zuflug miterfassen. Beachten Sie unbedingt die lokale Wettervorhersage und die regionalen Hinweise. Auch auf Standorten, auf denen trotz des nasskalten Wetters in den letzten Tagen erste Tiere in die Bestände eingeflogen sind (z.B. Ausnahmesituationen in Schleswig-Holstein), besteht noch kein Handlungsbedarf.

Generell stehen zur Bekämpfung von Kohltriebrüsslern und Stängelrüsslern nur Mittel aus der Gruppe der Pyrethroide zur Verfügung. Nutzen Sie gegen die Rüssler die am besten wirksamen Pyrethroide des Typs II, wie z.B. Karate Zeon mit 75 ml/ha.

Insgesamt darf Karate Zeon nur 2 x im Jahr bzw. pro Saison zum Einsatz kommen. Mischungen aus Insektiziden und Formulierungshilfsstoffen (außer Kantor) sind nicht erlaubt. Beachten Sie zudem bei einer Mischung des Insektizids mit einem Fungizid aus der Gruppe der Ergosterol-Biosynthesehemmer (u.a. Azole) die mögliche Änderung der Bienenschutzeinstufung. So werden B4- oder B2-Insektizide in Tankmischung mit einem Fungizid schnell zu B2- oder B1-Mischungen.

Beachten Sie bitte die Zulassung, Gebrauchsanleitung und regionale Hinweise.

Treffen Sie den richtigen Termin für Herbizide in Wintergetreide

Die besten Wirkungsgrade beim Einsatz von Atlantis Flex und Niantic lassen sich erreichen, wenn man zu Beginn einer Hochdruckwetterlage behandelt (die schlechtesten, wenn die Behandlung zum Ende der Hochdruckwetterlage erfolgt). Wenn man berücksichtigt, dass es bis Ende dieser Woche sehr unbeständig bleiben soll, ist nach aktuellem Wetterbericht erst ab Mitte der nächsten Woche wieder mit passenden Bedingungen zu rechnen. Aber auch dann werden Sie wohl einen Kompromiss zwischen optimaler Witterung und Ungrasgröße eingehen müssen.

Flächen ohne Vorbehandlung im Herbst: In Winterweizenbeständen mit Ackerfuchsschwanz und einer mäßigen Verunkrautung reicht oft ein Einsatz von Niantic + FHS + AHL aus. Bei sehr starkem Druck mit Efeublättrigem Ehrenpreis können Sie 70 g/ha Biathlon 4 D + 1,0 l/ha Dash zumischen (Dash ersetzt dann den AHL-Zusatz). Bei starkem Besatz mit Stiefmütterchen, Persischen Ehrenpreis oder falls Hundskerbel auftritt, sind Mischungen aus 500 g/ha Niantic + 1,0 l/ha FHS + 50 g/ha Pointer Plus + 30 l/ha AHL besser geeignet. Geben Sie erst Niantic, dann Pointer Plus, dann FHS und als letztes AHL in den Tank. Bei den genannten Mischungen können Sie Niantic jeweils durch 330 g/ha Atlantis Flex ersetzen. Dann ist ein Einsatz auch in Triticale möglich.

Tipps gegen Weidelgras: Gegen Weidelgräser eignen sich Avoxa mit 1,8 l/ha oder Axial 50 mit 1,2 l/ha am besten. Avoxa verfügt zusätzlich über eine Unkrautwirkung.

Hinweise zum Incelo Komplett Pack: Neben Niantic und Avoxa bietet auch der Incelo Komplett Pack (300 g/ha Incelo + 1,0 l/ha FHS + 0,1 Husar OD) eine breite Basiswirkung gegen Unkräuter (Ausnahme Ehrenpreisarten). Die Ungraswirkung ist mit der von Niantic/Atlantis Flex vergleichbar. Zu empfehlen ist, den Incelo Komplett Pack mit 30 l/ha AHL zu mischen.

Weitere Empfehlungen entnehmen Sie den Übersichten.

Beachten Sie bitte die Zulassung, Gebrauchsanleitung und regionale Hinweise.

Feldmauskontrolle: Lege- und Schermauspflug zur Ausbringung von Rodentiziden erlaubt

Kürzlich hat das BVL für die Rodentizide Ratron GiftIinsen, Ratron Giftweizen und für Ratron Schermaus-Sticks Änderungsbescheide hinsichtlich der Anwendung dieser Produkte erstellt. Alle 3 Produkte darf man ab jetzt mit dem Legepflug (Wumaki) oder dem Schermauspflug ausbringen. Die Aufwandmenge von Ratron Giftlinsen und Ratron Giftweizen darf 2 kg/ha jedoch nicht überschreiten.

Mit dem Änderungsbescheid sind allerdings weitere Auflagen hinzugekommen oder haben sich verändert: Neu sind die NW470, die NW467, die EB001-2 SP, die NT 802-1 und die NT664-1 ist ergänzt worden. Die NT664-1 bedeutet, dass die Köder zur Bekämpfung der Feld-, Erd- und Rötelmaus tief und unzugänglich für Vögel in die Nagetiergänge oder in die mit einer Köderlegemaschine geschaffenen nach oben geschlossenen Gänge, eingebracht werden. Zum Schutz von Säugern und Vögeln dürfen keine Köder an der Oberfläche zurückbleiben. Für die Ausbringung ist eine handelsübliche Legeflinte oder Köderlegemaschine zu verwenden. Für Köderlegemaschinen gelten folgende zusätzliche Auflagen:

  • Zum Schutz anderer als der zu bekämpfenden Kleinsäuger soll der Durchmesser der mit einer Köderlegemaschine geschaffenen Gänge 5 cm nicht überschreiten.
  • Die Ausbringung mit Köderlegemaschinen darf nur mit Geräten erfolgen, die in der "Liste der Köderlegemaschinen" des Julius Kühn-Instituts aufgeführt sind (einzusehen auf der Homepage des JKI).
  • Anwendung am Schlagrand oder im Bereich von Befallsnestern auf dem Schlag erst bei Eintritt von Befall und Fraßschäden in vorgenannten Bereichen. Die Beobachtungen (Art, Ausmaß und Ort des Auftretens und der Fraßschäden) am Schlagrand oder im Bereich von Befallsnestern auf dem Schlag sind zu dokumentieren und bei Kontrollen vorzulegen.
  • Die NT803-2 hat folgenden Inhalt: Vor Ausbringung des Mittels ist im Zeitraum von drei Tagen vor der Anwendung täglich zu überprüfen, ob die zu behandelnde Flächen aktuell als Rastplatz (Nahrungsfläche) von Zugvögeln (Gänsevogelarten, Kraniche) während des Vogelzuges genutzt wird. Sofern dies der Fall ist, darf keine Ausbringung auf dieser Fläche erfolgen. Eine Dokumentation der Flächen ist bei Kontrollen vorzulegen. Es sind alle aufgeführten Auflagen in der Gebrauchsanweisung strikt zu beachten.

Beachten Sie bitte die Zulassung, Gebrauchsanleitung und regionale Hinweise.

Abstand zu Saumstrukturen: Neufassung des Verzeichnisses regionalisierter Kleinstrukturanteile

Das BVL hat im Bundesanzeiger die 8. Ergänzung zur Neufassung des Verzeichnisses regionalisierter Kleinstrukturanteile vom 24.01.2023 veröffentlicht. Damit wurde die bundesweite Gebietskulisse für die Einhaltung der NT-Auflagen (Abstand zu Saumstrukturen) geändert bzw. erweitert. Für die Anwendungssaison 2023 ist die Neufassung zu beachten.

Bedeutung: Soll z.B. ein Pflanzenschutzmittel wie Duplosan KV eingesetzt werden (z.B. in Wintergerste gegen zweikeimblättige Unkrautarten), ist die in der Zulassung enthaltende Auflage NT-108 einzuhalten. Diese gibt neben weiteren Inhalten u.a. einen Abstand von 5 m zu Saumstrukturen vor, sofern die Anwendung auf einer Fläche erfolgt, die in ein Gebiet fällt, in dem ein zu geringer Anteil an Kleinstrukturen vorliegt (siehe die rot markierten Bereiche im Ausschnitt des Mapviewer des JKI)

(Hinweis: Alle zugelassenen Pflanzenschutzmittel sowie deren Indikationen und Anwendungsbestimmungen sind hier nachzulesen.)

Dabei ist die entsprechende Eintragung der Gemeinde zu berücksichtigen, in der die zu behandelnde Fläche (auch anteilig) liegt. In Gemeinden, die nicht ausreichend mit Kleinstrukturen ausgestattet sind, sind entsprechende zusätzliche Vorgaben aus einer Reihe von NT-Anwendungsbestimmungen zu beachten. Dies betrifft 52,7 % der landwirtschaftlichen Fläche in Deutschland. Unter dem vom JKI bereitgestellten „Mapviewer“ können Sie nachsehen, welche Gebiete über ausreichend regionalisierte Kleinstrukturanteile verfügen (auf der Karte grün gefärbt) und welche Gebiete nicht (auf der Karte rot gefärbt). Auf der linken Seite des MapViewers kann die Deckkraft der hinterlegten Farben eingestellt werden, sodass Kartenstrukturen sichtbar werden.

Beachten Sie darüber hinaus weitere Inhalte der Anwendungsauflagen für den Einsatz der Pflanzenschutzmittel. Das Verzeichnis wird zukünftig jährlich im Winter unter Berücksichtigung der Nachmeldung entsprechender anrechnungsfähiger Strukturen aktualisiert. Weitere Infos dazu finden Sie unter: https://www.julius-kuehn.de/sf/ab/raeumliche-analysen-und-modellierung/kleinstrukturen-in-der-agrarlandschaft/

Beachten Sie bitte die Zulassung, Gebrauchsanleitung und regionale Hinweise.

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