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Das ändert sich 2023 für die Landwirtschaft

Das neue Jahr 2023 bringt Veränderungen für die Landwirtschaft. Dazu gehören unter anderem Steuererleichterungen für Solaranlagen, der Wegfall der Tarifglättung und höheres Kindergeld.

Lesezeit: 5 Minuten

Das neue Jahr 2023 bringt für die Landwirtschaft eine Reihe von Neuerungen. Eine Übersicht von A wie Altersvorsorge bis W wie Wohngeld.

Altersvorsorge: Ab 2023, zwei Jahre früher als ursprünglich geplant, können Steuerzahler ihre Rentenbeiträge voll von der Steuer absetzen. Das gilt v. a. für Beitragszahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung, in die Alterskasse, für die Riester- und Rüruprente sowie für Einzahlungen in eine private Rentenversicherung.

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Arbeitgeber: Arbeitgeber müssen in der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung ausschließlich die gültige Steueridentifikationsnummer des Mitarbeiters als Ordnungszahl angeben. Die sog. eTIN fällt weg. Zudem sollen Arbeitgeber Entgeltabrechnungsdaten elektronisch an die gesetzl. Rentenversicherung übermitteln, eine Ausnahme bis Ende 2026 gibt es auf Antrag.

Betreuung: Gesetzliche Betreuer von z. B. Demenzerkrankten müssen das ab 2023 gestärkte Recht der Betreuten auf Selbstbestimmung beachten.

E-Autos: Die Förderung für Elektroautos mit einem Kaufpreis bis 40.000 € beträgt 2023 nur noch 4.500 € (vrsl. plus 2.250 € Herstellernachlass), bei E-Autos bis 65 000 € nur noch 3 000 € (vrsl. plus 1.500 € Herstellernachlass). Für Plug-In-Hybride entfällt die Förderung komplett. Ab dem 1.9.2023 soll die Förderung von E-Autos auf Privatpersonen beschränkt werden.

Eichpflicht Milchautomaten: Ab 2023 müssen Milchabgabeautomaten amtlich geeicht sein. Die dafür erforderliche „Verwenderanzeige“ kann online unter  www.eichamt.de  erfolgen. Außerdem müssen alle Milchautomaten nach jedem Zapfvorgang für den Kunden einen Beleg ausdrucken. Zumindest in Bayern gibt es ganz aktuell eine Ausnahmeregelung mit einer Frist bis zum 31.12.2024.

Führerschein umtauschen: Wer zwischen 1959 und 1964 geboren wurde und noch den pinkfarbenen oder grauen Führerschein hat, braucht spätestens ab dem 19.1.2023 den neuen, fälschungssicheren EU-Führerschein.

Gebäudeabschreibung: Künftig müssen Sie Ihre Gebäude, die Sie ab 2023 erstmals in die Abschreibung geben, mit einem Abschreibungssatz von 3 % auf 33 Jahre abschreiben. Anders als ursprünglich geplant, dürfen Landwirte aber auch die tatsächliche, oft niedrigere Nutzungsdauer zugrunde legen. Für ältere Gebäude bleibt es bei den bisher geltenden Sätzen.

Hinzuverdienstgrenze Frührentner: Für Bezieher vorzeitiger Altersrenten gibt es keine Hinzuverdienstgrenze mehr. Das gilt für Rentner der gesetzlichen Rentenversicherung als auch für die der Alterskasse. Für Erwerbsminderungsrentner steigt die Hinzuverdienstgrenze bei voller Erwerbsminderung auf 1 447,60 €/Monat bzw. 17 823,75 €/Jahr, entsprechend gilt bei teilweiser Erwerbsminderung.

Kindergeld: Das Kindergeld steigt auf 250 €/Monat für jedes Kind.

Mehrwegpflicht: Auch Hofläden und Hofcafés z. B. mit Imbissangebot oder Lieferdiensten sind ab 2023 grundsätzlich verpflichtet, die zum Mitnehmen vorgesehenen Speisen und Getränke auch in Mehrwegverpackungen anzubieten. Eine Ausnahme gilt für Betriebe mit einer Verkaufsfläche von max. 80 m2 und mit bis zu fünf Beschäftigten (Teilzeitkräfte zählen anteilig). Für ganz kleine Hofläden entfällt damit die Mehrwegpflicht. Bei anderen ist das weniger eindeutig, z. B. wenn die Verkaufsfläche begrenzt ist, diese sich aber z. B. in einer Scheune befindet. Denn als Verkaufsfläche zählen alle für Kunden frei zugänglichen Flächen. In solchen Fällen sollten Betriebsleiter sich mit der zuständigen Behörde abstimmen, rät Sabine Hoppe von der Landwirtschaftskammer Niedersachsen. Viele Vollsortimenter mit ausgedehnter Verkaufsfläche oder Betriebe mit überregionalem Vertrieb fallen aber zweifelsfrei unter die Mehrwegpflicht. Sie müssen Mehrwegverpackungen zu vergleichbaren Konditionen wie die noch erlaubten Einwegverpackungen anbieten.

Midijobs: Die Einkommensgrenze für sog. Midijobs steigt von 1.600 € auf 2.000 €/Monat. Damit profitieren ­Mitarbeiter mit einem Verdienst zwischen 520 € und nun 2 000 €/Monat von den vergünstigten Sozialbeiträgen der Midijobregelung.

Solaranlagen: Betreiber von Solaranlagen mit bis zu 30 Kilowatt Leistung müssen ab 2023 unter bestimmten ­Bedingungen weder Einkommen- noch Umsatzsteuer zahlen. Damit sorgt der Gesetzgeber für eine deutliche Entlastung. Der Bundesrat will dem Gesetz am 9.12.2022 zustimmen. Mehr dazu auf der Themenseite  Solaranlage & Photovoltaik.

Sparerfreibeitrag steigt: Der Sparerfreibeitrag steigt für Alleinstehende von 801 € auf 1.000 €/Jahr für Verheiratete von 1.602 €auf 2.000 €/Jahr.

Tarifglättung: Die sog. Tarifglättung bei der Einkommensteuer, die vor allem Tierhaltern mit schwankenden Gewinnen zugutekam, läuft zum Jahresende aus. Für den letzten Zeitraum (2020 bis 2022) können Sie noch einen Antrag mit der Steuererklärung für 2022 einreichen.

Vertretungsrecht für Ehepartner: Ehepartner können sich ab 2023 von Gesetzes wegen für max. sechs Monate gegenseitig vertreten, wenn der andere Ehepartner bewusstlos ist oder wegen Krankheit die eigenen Angelegenheiten rechtlich nicht regeln kann. Diese ­Neuregelung gilt ausdrücklich nur für Notfälle und  nur für Entscheidungen in gesundheitliche Angelegenheiten . Gerade Landwirte sollten sich darauf nicht verlassen. Denn der Ehepartner darf ohne entsprechende Vollmacht weder sonstige geschäftliche Verträge schließen bzw. kündigen noch Zahlungen oder Grundstücksgeschäfte tätigen. Bei entsprechendem Vertrauensverhältnis rät Rechtsanwältin Christiane Graß aus Bonn nach wie vor, dem Ehepartner vorsorglich eine notariell beurkundete Generalvollmacht zu erteilen.

Wohngeld: Ab 2023 haben zwei Millionen Haushalte (bislang 600.000) Anspruch auf Wohngeld. Der Wohngeldanspruch steigt von bislang durchschnittlich 180 € auf rund 370 € pro Monat. Davon können nicht nur ­Mieter, sondern auch Landwirtsfamilien profitieren, die im eigenen Betriebsleiterhaus wohnen. Voraussetzung ist eine Kreditbelastung auf dem Wohnhaus und ein geringes Einkommen der Haushaltsmitglieder.

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