Der Flexzuschlag für Biogasanlagenbetreiber, die schon einmal die Flexprämie in Anspruch genommen haben, wird nicht – wie im EEG 2021 festgelegt – gestrichen. Das hat der Bundestag beschlossen.
Betreiber, die bereits die Flexprämie erhalten haben, sollen für diese Leistung im zweiten Vergütungszeitraum 50 €/kW Flexzuschlag erhalten. Für zusätzlich installierte Leistung erhalten sie sogar 65 €/kW.
Allerdings muss die EU-Kommission diese Regelung noch bestätigen.
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Der Flexzuschlag für Biogasanlagenbetreiber, die schon einmal die Flexprämie in Anspruch genommen haben, wird nicht – wie im EEG 2021 festgelegt – gestrichen. Das hat der Bundestag beschlossen.
Betreiber, die bereits die Flexprämie erhalten haben, sollen für diese Leistung im zweiten Vergütungszeitraum 50 €/kW Flexzuschlag erhalten. Für zusätzlich installierte Leistung erhalten sie sogar 65 €/kW.
Allerdings muss die EU-Kommission diese Regelung noch bestätigen.