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Förderung für Agroforst?

Lesezeit: 1 Minuten

Während die EU die Förderung von Agroforstsystemen auf Ackerflächen erlaubt und das einige EU-Mitgliedsländern so praktizieren, gibt es diese Möglichkeit in Deutschland bisher nicht. Darum kämpft der Deutsche Fachverband für Agroforstwirtschaft (DeFAF) dafür, dass Agroforstwirtschaft in das deutsche Agrarförderrecht übernommen wird. Derzeit ist nur klar, dass Agroforst keine Forstwirtschaft ist, denn das Bundeswaldgesetz gibt im §2 vor, dass Agroforstflächen wie auch Kurzumtriebsplantagen kein Wald sind. Die fehlende rechtliche Einordnung bewirkt zurzeit, dass auf landwirtschaftlichen Flächen die Gehölzkomponente herausgerechnet wird und nicht genutzt werden darf. Der Verband wünscht sich, dass Agroforstschläge künftig komplett als landwirtschaftliche Nutzfläche angerechnet werden können. Ein Definitionsvorschlag zur möglichst genauen Berechnung der Gehölzkomponente und anderer Aspekte wurde an Bundes- und Landesbehörden weitergeleitet.


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Der DeFAF schätzt, dass es bundesweit erst ca. 1000 ha Agroforstfläche gibt, 200 ha davon in Brandenburg. Streuobstwiesen sind dabei nicht eingerechnet.

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