Betreiber von Photovoltaikanlagen, die schon länger am Netz sind, müssen die Anlage bei der Bundesnetzagentur für das Markstammdatenregister bis spätestens Januar 2021 anmelden. Ansonsten droht ein vorübergehender Stopp der Vergütung für den eingespeisten Strom ab Februar 2021. Darauf weisen Bundesnetzagentur und die Netzbetreiber hin. Photovoltaikanlagen (inkl. Stromspeicher), die vor dem 31.01.2019 in Betrieb genommen wurden, müssen bis zum 31.01.2021 registriert sein. PV-Anlagen, die ab Februar 2019 in Betrieb gegangen sind, müssen sich innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme anmelden. Allein in Bayern sind PV-Anlagen im niedrigen sechsstelligen Bereich noch nicht eingetragen“, erklärt das Landesenergieministerium.
Das Marktstammdatenregister Web-Portal finden Sie unter: www.marktstammdatenregister.de
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Betreiber von Photovoltaikanlagen, die schon länger am Netz sind, müssen die Anlage bei der Bundesnetzagentur für das Markstammdatenregister bis spätestens Januar 2021 anmelden. Ansonsten droht ein vorübergehender Stopp der Vergütung für den eingespeisten Strom ab Februar 2021. Darauf weisen Bundesnetzagentur und die Netzbetreiber hin. Photovoltaikanlagen (inkl. Stromspeicher), die vor dem 31.01.2019 in Betrieb genommen wurden, müssen bis zum 31.01.2021 registriert sein. PV-Anlagen, die ab Februar 2019 in Betrieb gegangen sind, müssen sich innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme anmelden. Allein in Bayern sind PV-Anlagen im niedrigen sechsstelligen Bereich noch nicht eingetragen“, erklärt das Landesenergieministerium.
Das Marktstammdatenregister Web-Portal finden Sie unter: www.marktstammdatenregister.de