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Leitlinien für Bürgerwindparks

Lesezeit: 1 Minuten

Der Landkreis Steinfurt (Nordrhein-Westfalen) hat Leitlinien für einen richtigen Bürgerwindpark erstellt:


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  • Alle Gruppen im Umfeld werden am Projekt beteiligt. Das sind: Grundeigentümer, Landwirte, Anwohner, Bürger, Gemeinden, kommunale Einrichtungen.
  • Die nicht direkt profitierenden Flächeneigentümer, Anwohner und sonstigen Betroffenen sollen fair einbezogen werden.
  • Bürger sollen direkt beteiligt werden: Der überwiegende Anteil des Eigenkapitals soll in der Hand der Personen sein, die keine Flächen in der Windvorrangzone besitzen.
  • Mehrheitsbeteiligungen sind zu vermeiden.
  • Die Mindestbeteiligung soll gering sein (ab 1 000 €).
  • Regionale Stadtwerke werden als Vermarktungspartner einbezogen.
  • Regionale Sparkassen/Volksbanken werden zur Finanzierung des Fremdkapitals bzw. der Einzelanlagen einbezogen.

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