Die ersten Regelungen des neuen EEG 2023 sind bereits seit Ende Juli in Kraft. Zur Beschleunigung der Energiewende stehen erneuerbare Energien jetzt „im überragenden öffentlichen Interesse“. Das soll ihnen bei Abwägungsentscheidungen Vorfahrt gewähren. Zudem hat der Gesetzgeber die Vergütung für alle neuen Photovoltaik-Dachanlagen angehoben. Betreiber von Solaranlagen bis 10 kW können bei Volleinspeisung bis zu 13,4 ct/kWh für ihren PV-Strom erhalten, bis 100 kW sind es 11,3 ct. Wer Strom selbst verbraucht, erhält für die eingespeiste Menge in Anlagen bis 10 kW 8,6 ct, bis 40 kW 7,5 ct und bis 750 kW 6,2 ct/kWh. Die erhöhten Fördersätze gelten für Anlagen, die ab dem 30. Juli in Betrieb genommen wurden. Bis Ende 2023 wird die Degression ausgesetzt, d.h., die Vergütungssätze bleiben auch im nächsten Jahr auf dieser Höhe.
Der Großteil der weiteren Regelungen des neuen EEG tritt zum 1. Januar 2023 in Kraft. Das sind weitere Gesetze zum Ausbau der erneuerbaren Energien, die ebenfalls final verabschiedet sind. Insbesondere wird die für Windkraftanlagen zur Verfügung stehende Fläche ausgeweitet, indem die Bundesländer von Nord bis Süd zu klaren Flächenzielen verpflichtet sind (Wind-an-Land-Gesetz). Außerdem sollen Genehmigungsverfahren beschleunigt werden.
Zum EEG 2023 haben wir unter www.topagrar.com/energie einen Themenschwerpunkt eingerichtet, indem wir über wichtige gesetzliche Änderungen und Einschätzungen sowie Empfehlungen der Branche tagesaktuell berichten.
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Die ersten Regelungen des neuen EEG 2023 sind bereits seit Ende Juli in Kraft. Zur Beschleunigung der Energiewende stehen erneuerbare Energien jetzt „im überragenden öffentlichen Interesse“. Das soll ihnen bei Abwägungsentscheidungen Vorfahrt gewähren. Zudem hat der Gesetzgeber die Vergütung für alle neuen Photovoltaik-Dachanlagen angehoben. Betreiber von Solaranlagen bis 10 kW können bei Volleinspeisung bis zu 13,4 ct/kWh für ihren PV-Strom erhalten, bis 100 kW sind es 11,3 ct. Wer Strom selbst verbraucht, erhält für die eingespeiste Menge in Anlagen bis 10 kW 8,6 ct, bis 40 kW 7,5 ct und bis 750 kW 6,2 ct/kWh. Die erhöhten Fördersätze gelten für Anlagen, die ab dem 30. Juli in Betrieb genommen wurden. Bis Ende 2023 wird die Degression ausgesetzt, d.h., die Vergütungssätze bleiben auch im nächsten Jahr auf dieser Höhe.
Der Großteil der weiteren Regelungen des neuen EEG tritt zum 1. Januar 2023 in Kraft. Das sind weitere Gesetze zum Ausbau der erneuerbaren Energien, die ebenfalls final verabschiedet sind. Insbesondere wird die für Windkraftanlagen zur Verfügung stehende Fläche ausgeweitet, indem die Bundesländer von Nord bis Süd zu klaren Flächenzielen verpflichtet sind (Wind-an-Land-Gesetz). Außerdem sollen Genehmigungsverfahren beschleunigt werden.
Zum EEG 2023 haben wir unter www.topagrar.com/energie einen Themenschwerpunkt eingerichtet, indem wir über wichtige gesetzliche Änderungen und Einschätzungen sowie Empfehlungen der Branche tagesaktuell berichten.