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Neue Förderung für Wärmepumpen

Lesezeit: 2 Minuten

Seit dem 1. Januar dieses Jahres gelten für den Einbau umweltschonender Heizungssysteme neue Förderrichtlinien nach der „Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG)“. Wichtigste Änderungen für Wärmepumpen:


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  • Den bereits gewährten Fünf-Prozent-Bonus für Wärmepumpen, die als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser nutzen, gibt es künftig auch für Geräte, die mit natürlichen Kältemitteln betrieben werden. Somit steigt der Standard-Fördersatz für Wärmepumpen von 25 auf 30%.
  • Weiterhin wird für den Austausch ineffizienter Heizungsanlagen ein Zehn-Prozent-Bonus gewährt, sodass maximal 40% der förderfähigen Investitionen bezuschusst werden.
  • Ab dem Jahr 2028 werden in der BEG nur noch Wärmepumpen gefördert, die ein natürliches Kältemittel verwenden.
  • Wärmepumpen, welche Raumluft als Wärmequelle nutzen, erhalten künftig keine BEG-Förderung (Einzelmaßnahmen) mehr.
  • Der Fördermittelgeber hat sich entschieden, dass Wärmepumpen eine Mindesteffizienz in Form einer berechneten Jahresarbeitszahl (JAZ) einhalten müssen. Diese soll über die bisher geltenden gerätebezogenen Mindestanforderungen „jahreszeitbedingte Raumheizungs-Energieeffizienz“ gemäß Öko-Design-Richtlinie hinausgehen.
  • Dem Förderantrag ist daher eine Vorausberechnung der JAZ beizulegen (z.B. nach VDI 4650), die im kommenden Jahr zunächst mind. 2,7 betragen muss, ab dem 1.1.2024 dann mindestens 3,0. Weitere Infos: www.energiewechsel.de

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