Seit dem 1. Januar dieses Jahres gelten für den Einbau umweltschonender Heizungssysteme neue Förderrichtlinien nach der „Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG)“. Wichtigste Änderungen für Wärmepumpen:
Den bereits gewährten Fünf-Prozent-Bonus für Wärmepumpen, die als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser nutzen, gibt es künftig auch für Geräte, die mit natürlichen Kältemitteln betrieben werden. Somit steigt der Standard-Fördersatz für Wärmepumpen von 25 auf 30%.
Weiterhin wird für den Austausch ineffizienter Heizungsanlagen ein Zehn-Prozent-Bonus gewährt, sodass maximal 40% der förderfähigen Investitionen bezuschusst werden.
Ab dem Jahr 2028 werden in der BEG nur noch Wärmepumpen gefördert, die ein natürliches Kältemittel verwenden.
Wärmepumpen, welche Raumluft als Wärmequelle nutzen, erhalten künftig keine BEG-Förderung (Einzelmaßnahmen) mehr.
Der Fördermittelgeber hat sich entschieden, dass Wärmepumpen eine Mindesteffizienz in Form einer berechneten Jahresarbeitszahl (JAZ) einhalten müssen. Diese soll über die bisher geltenden gerätebezogenen Mindestanforderungen „jahreszeitbedingte Raumheizungs-Energieeffizienz“ gemäß Öko-Design-Richtlinie hinausgehen.
Dem Förderantrag ist daher eine Vorausberechnung der JAZ beizulegen (z.B. nach VDI 4650), die im kommenden Jahr zunächst mind. 2,7 betragen muss, ab dem 1.1.2024 dann mindestens 3,0. Weitere Infos: www.energiewechsel.de
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Seit dem 1. Januar dieses Jahres gelten für den Einbau umweltschonender Heizungssysteme neue Förderrichtlinien nach der „Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG)“. Wichtigste Änderungen für Wärmepumpen:
Den bereits gewährten Fünf-Prozent-Bonus für Wärmepumpen, die als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser nutzen, gibt es künftig auch für Geräte, die mit natürlichen Kältemitteln betrieben werden. Somit steigt der Standard-Fördersatz für Wärmepumpen von 25 auf 30%.
Weiterhin wird für den Austausch ineffizienter Heizungsanlagen ein Zehn-Prozent-Bonus gewährt, sodass maximal 40% der förderfähigen Investitionen bezuschusst werden.
Ab dem Jahr 2028 werden in der BEG nur noch Wärmepumpen gefördert, die ein natürliches Kältemittel verwenden.
Wärmepumpen, welche Raumluft als Wärmequelle nutzen, erhalten künftig keine BEG-Förderung (Einzelmaßnahmen) mehr.
Der Fördermittelgeber hat sich entschieden, dass Wärmepumpen eine Mindesteffizienz in Form einer berechneten Jahresarbeitszahl (JAZ) einhalten müssen. Diese soll über die bisher geltenden gerätebezogenen Mindestanforderungen „jahreszeitbedingte Raumheizungs-Energieeffizienz“ gemäß Öko-Design-Richtlinie hinausgehen.
Dem Förderantrag ist daher eine Vorausberechnung der JAZ beizulegen (z.B. nach VDI 4650), die im kommenden Jahr zunächst mind. 2,7 betragen muss, ab dem 1.1.2024 dann mindestens 3,0. Weitere Infos: www.energiewechsel.de