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Schub für Agriphotovoltaik

Lesezeit: 2 Minuten

Im Jahr 2022 gibt es eine eigene Ausschreibung für Agriphotovoltaik-anlagen (Agri-PV) im Rahmen der Innovationsauschreibung. Die Bundesnetzagentur hat dafür jetzt die Anforderungen festgelegt, z.B. an die Errichtungs- und Betriebsweise sowie Nachweise, die zu erbringen sind. Die Solaranlagen auf landwirtschaftlich genutzten Flächen müssen nach Stand der Technik errichtet und betrieben werden. Die Einhaltung des Standes der Technik gilt als erbracht, wenn die Solaranlagen und der Nutzpflanzenanbau bzw. der Anbau von Dauerkulturen oder mehrjährigen Kulturen auf den Flächen über die gesamte Förderdauer die Anforderungen der DIN SPEC 91434:2021-05 erfüllen.


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Bayerns Energieminister Hubert Aiwanger fordert vom Bund, die nicht ausreichenden Rahmenbedingungen nachzubessern. So müsse die zulässige Anlagengröße von zwei Megawatt bei der Innovationsausschreibung erhöht werden, da sich mit größeren Anlagen Kostenvorteile schneller und besser erschließen lassen. Zudem plädiert er, die Ausschreibung über 2022 hinaus fortzuführen und mindestens zwei Ausschreibungstermine jährlich festzulegen, um mehr Planungssicherheit für die Bieter zu gewähren.


Unterdessen gewinnt die gleichzeitige Nutzung von Photovoltaik und landwirtschaftlichem Anbau an Bedeutung. So gibt es immer mehr Anlagen zur Abdeckung von Beeren- oder Spalierobst in Baden-Württemberg. Die Landwirte Fabian Karthaus und Josef Kneer von „Land allerliebst“ aus Büren (NRW) haben zudem für die „effiziente und innovative Nutzung“ von Agriphotovoltaik auf einer Beerenobstplantage den Deutschen Solarpreis 2021 gewonnen.

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