Bei Eigenverbrauchslösungen gibt es einige Tücken. Was Sie beachten müssen, erläutert Rechtsanwalt Dr. Hartwig von Bredow aus Berlin:
Die Eigenversorgung setzt voraus, dass der Biogasanlagenbetreiber den Eigenstrom zeitgleich verbraucht.
Nicht zeitgleich verbrauchter Strom kann in einem Batteriespeicher geladen werden. Da der Speicher Stromverbraucher und auch Erzeugungsanlage ist, gibt es besondere Messvorgaben. Diese dienen dazu, eine doppelte Belastung mit der EEG-Umlage zu vermeiden.
Voraussetzung für eine reduzierte EEG-Umlage ist zudem die „Personenidentität“. Dabei muss es sich beim Erzeuger und Verbraucher tatsächlich um dieselbe Gesellschaft bzw. dasselbe Unternehmen handeln. Versorgt zum Beispiel die „Energie-GmbH“ den landwirtschaftlichen Betrieb, dann ist das eine Lieferung, bei der die volle EEG-Umlage anfällt.
Weitere Voraussetzung ist, dass sich die PV-Anlage, das Kleinwindrad sowie der Batteriespeicher in unmittelbarem räumlichen Zusammenhang zur Biogasanlage befinden, am besten also auf demselben Betriebsgelände. Vor Ort genutzter PV-Strom ist zudem im Regelfall von der Stromsteuer befreit.
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Bei Eigenverbrauchslösungen gibt es einige Tücken. Was Sie beachten müssen, erläutert Rechtsanwalt Dr. Hartwig von Bredow aus Berlin:
Die Eigenversorgung setzt voraus, dass der Biogasanlagenbetreiber den Eigenstrom zeitgleich verbraucht.
Nicht zeitgleich verbrauchter Strom kann in einem Batteriespeicher geladen werden. Da der Speicher Stromverbraucher und auch Erzeugungsanlage ist, gibt es besondere Messvorgaben. Diese dienen dazu, eine doppelte Belastung mit der EEG-Umlage zu vermeiden.
Voraussetzung für eine reduzierte EEG-Umlage ist zudem die „Personenidentität“. Dabei muss es sich beim Erzeuger und Verbraucher tatsächlich um dieselbe Gesellschaft bzw. dasselbe Unternehmen handeln. Versorgt zum Beispiel die „Energie-GmbH“ den landwirtschaftlichen Betrieb, dann ist das eine Lieferung, bei der die volle EEG-Umlage anfällt.
Weitere Voraussetzung ist, dass sich die PV-Anlage, das Kleinwindrad sowie der Batteriespeicher in unmittelbarem räumlichen Zusammenhang zur Biogasanlage befinden, am besten also auf demselben Betriebsgelände. Vor Ort genutzter PV-Strom ist zudem im Regelfall von der Stromsteuer befreit.