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Substratlieferung: Transparenz ist wichtig

Lesezeit: 5 Minuten

Die Agrokraft-GmbH organisiert zusammen mit dem Maschinenring Rhön-Grabfeld die Rohstoffversorgung von mehreren Biogasanlagen. Faire Verträge sind die Basis.


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Christine Zwierlein hat in diesen Wochen alle Hände voll zu tun. Die Mitarbeiterin des Maschinen- und Betriebshilfsdienstes Rhön-Grabfeld ist für das Rohstoffmanagement bei mehreren Gemeinschaftsbiogasanlagen zuständig, unter anderem bei der Bioenergie Bad Königshofen GmbH & Co. KG oder der Agrokraft Großbardorf GmbH & Co. KG.


Verträge über zehn Jahre


Basis sind Zehnjahresverträge zwischen den Lieferanten und den Betreibergesellschaften der Biogasanlagen. In Großbardorf sind alle Substratlieferanten auch Gesellschafter. Bei der Anlage in Bad Königshofen mit 35 Gesellschaftern dagegen gibt es rund 15 Lieferanten, die finanziell nicht beteiligt sind.


Bei beiden Verträgen wird nach Tonne abgerechnet. „Der Preis ist so bemessen, dass die Lieferanten beim Deckungsbeitrag rund 100 €/ha besser dastehen als bei Weizen“, erklärt Ma-thias Klöffel, Kreisobmann des Bayerischen Bauernverbandes in Rhön-Grabfeld und selbst Lieferant und Gesellschafter der Anlage in Großbardorf.


Der Maispreis ist nach unten auf 30 €/t abgesichert und nach oben auf 35 €/t gedeckelt. Er wird auf Basis von 33% TS bezahlt und entsprechend umgerechnet. Liefert ein Landwirt 10 t mit 35% TS an, wird so umgerechnet: 10/33% x 35% = 10,6 t.


In Bad Königshofen wird der TS-Wert im Labor gemessen. Denn Messungen über den NIRS-Sensor am Häcksler und andere Schnellmethoden haben sich gerade in sehr trockenen Jahren als zu ungenau erwiesen. In Großbardorf wird die Ernte nur mit einer Maschine durchgeführt. Dort waren die TS-Messungen über den Häcksler relativ einheitlich, weshalb seit einigen Jahren danach abgerechnet wird.


Die Preise haben die Verantwortlichen erst kürzlich angepasst. Denn sowohl in Bad Königshofen als auch in Großbardorf waren die Verträge nach zehn Betriebsjahren veraltet. Vorher lag der Mindestpreis bei 27 €.


Vorgaben für den Transport


Um die Gesellschafter zu entlasten, die weitere Entfernungen zur Biogasanlage haben, wird der erste Kilometer mit einem relativ hohen Preis von 1,90 €/t und km berechnet, jeder weitere Kilometer mit einem niedrigeren Satz von 0,30 €. Auch haben die Biogasanlagen eine Abdeckung auf den Transportfahrzeuge vorgeschrieben. Dafür zahlt die Biogasanlage dem Transporteur einen Aufschlag von 1,00 € je t und km. „Dadurch haben wir kaum Probleme mit der Polizei“, beschreibt Klöffel.


Abzug bei Gärrestabnahme


Zudem erhalten die Lieferanten jetzt (anders als früher) einen Aufschlag von 1,60 €/t. Dieser ist in der Preistabelle bereits integriert und wird ihnen wieder abgezogen, wenn sie Gärrest entgegennehmen. Der Wert kommt so zustande: Die Tonne Gärrest bewertet die Betreibergesellschaft mit 2 €. Jeder Lieferant ist berechtigt, 80% der angelieferten Tonnage in Form von Gärrest wieder abzuholen. 80% von 2 € sind 1,60 €/t. „Die kostenlose Gärrestlieferung ist nicht mehr möglich, sondern ist ein geldwerter Vorteil, der versteuert werden muss“, erklärt Klöffel.


Neu ist auch, dass es jetzt einen Abschlag von 700 € pro gemeldetem Hektar Anbaufläche im Juli gibt, die Schlussabrechnung mit der Auszahlung des Restes erfolgt im Dezember. „Früher gab es erst im November die erste Auszahlung. Aber das war zu spät, da Biomasseanbauer im Herbst Dünger, Saatgut, Pacht und den Lohnunternehmer bezahlen müssen und daher das Geld zwecks Liquidität früher brauchen“, erklärt Klöffel. Damit die Landwirte auf diesen Abschlag keine Mehrwertsteuer zahlen müssen, wird er in Form eines zinslosen Darlehens gewährt.


Keine Strafzahlung


Die Landwirte geben jedes Jahr Menge und Art der zu liefernden Biomasse an. Wer die Menge nicht erfüllt, kann das im nächsten Jahr nachliefern, er muss keine Strafe zahlen. Erst, wenn er im zweiten Jahr die Menge nicht ausgleicht, kann die Betreibergesellschaft anderweitig Biomasse kaufen und sie ihm in Rechnung stellen. Über die Lieferung gibt es im Vertrag einen einfachen Eigentumsvorbehalt bis zum Eingang aller Zahlungen.


Jeder Lieferant darf auch Ganzpflanzensilage (GPS) liefern, wozu auch Getreide-Leguminosen-Mischungen zählen. „Wir wollen künftig eine Obergrenze für GPS einführen. Denn viele Landwirte wollen den Aufwuchs von Flächen im bayerischen Kulturlandschaftsprogramm an uns abgeben. Aber wir können mit unserer Technik nur begrenzt GPS einsetzen“, erklärt Klöffel.


Für die Logistik bereitet Christine Zwierlein Tablets für die Fahrer von Häcksler und Abfuhrfahrzeugen vor. „Damit können wir bei der Ernte genau nachvollziehen, welche Schläge geerntet werden und wie Häcksler und Transportwagen gefahren sind“, erklärt sie.


Die Daten werden gespeichert und helfen bei Unstimmigkeiten, z.B. wenn ein Fahrer an der Waage vergessen hat anzugeben, dass er Mais von zwei Schlägen geladen hat. Nach der Ernte übernimmt der Maschinenring auch die gesamte Abrechnung zwischen Lohnunternehmer und Biogasanlagen.


Einen anderen Fünfjahresvertrag erhalten Lieferanten von Gülle und Mist. Sie geben an, welche Mengen sie anliefern wollen und sind dann auch zur Lieferung verpflichtet. Im Gegenzug verpflichtet sich die Biogasanlage zur Annahme dieser Mengen. Pro Tonne angelieferter Gülle (frei Anlage) zahlt die Biogasanlage 4,50 € (netto), bei Mist 6,50 €/t. Die Abrechnung hierfür erfolgt monatlich. Der Vertrag enthält auch eine Klausel, wonach der Lieferant im Seuchenfall, bei Krankheiten im Tierbestand oder behördlichen Anordnungen von der Lieferpflicht entbunden ist. Die Biogasanlage darf infolge von Havarien die Abnahme maximal drei Monate unterbrechen.


Abgabe des Lieferrechts


Wenn ein Lieferant in der Vertragslaufzeit von zehn Jahren die Landwirtschaft aufgibt, kann er seine Lieferverpflichtung an andere Lieferanten verpachten. So bleibt er Gesellschafter.


Die Erfahrungen nach rund zwölf Jahren mit den Verträgen waren für Lieferanten und Biogasanlagen positiv. „Wir hatten bislang nur sehr selten Diskussionen über das Abrechnungsmodell“, sagt Klöffel. Die Anpassungen nach zehn Jahren machen deutlich, dass eine offene Aussprache über Verbesserungen durchaus erfolgreich sein kann.

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